Beihilfestelle Bayern

Beihilfestelle Bayern: Kontakt, Antrag & Leistungen

Stand der letzten Aktualisierung: Juni 2026 |

Als Lehramtsanwärter, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit im Freistaat Bayern haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall.
Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung dieser Leistungen ist das Landesamt für Finanzen (LfF) Bayern. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Adressen, Telefonnummern, Fristen und Informationen, um Ihre Anträge reibungslos und fristgerecht zu stellen.

1. Wer ist für meine Beihilfe in Bayern zuständig?

In Bayern gibt es nicht die eine zentrale Beihilfestelle. Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist auf mehrere Dienststellen im gesamten Freistaat aufgeteilt (unter anderem in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Weiden und Würzburg).

Welche Dienststelle genau für Sie zuständig ist, richtet sich in der Regel nach Ihrem Beschäftigungsort und dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Ihre persönliche Zuständigkeit finden Sie immer rechts oben auf Ihrer letzten Bezügemitteilung oder Ihrem letzten Beihilfebescheid.

2. Kontaktdaten & Anschriften der LfF-Dienststellen

Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten der größten Dienststellen. Wenn Sie Belege postalisch einreichen, nutzen Sie bitte stets das entsprechende Formblatt und adressieren Sie es an die für Sie zuständige Stelle.

Dienststelle des LfF Postanschrift für Anträge Zentrale Telefonnummer
München Landesamt für Finanzen
Dienststelle München
80044 München
089 / 28656-0
Nürnberg Landesamt für Finanzen
Dienststelle Nürnberg
90327 Nürnberg
0911 / 928-0
Würzburg Landesamt für Finanzen
Dienststelle Würzburg
97064 Würzburg
0931 / 383-0
Regensburg Landesamt für Finanzen
Dienststelle Regensburg
93039 Regensburg
0941 / 5040-0
Augsburg Landesamt für Finanzen
Dienststelle Augsburg
86144 Augsburg
0821 / 327-0

Hinweis: Für telefonische Nachfragen zu Ihrem konkreten Fall halten Sie bitte immer Ihre Personal- oder Beihilfenummer bereit. Die direkte Durchwahl Ihres Sachbearbeiters finden Sie auf Ihrem letzten Bescheid. Detaillierte Adressen und Faxnummern finden Sie auch auf LfF Bayern.

3. Beihilfeantrag stellen & wichtige Fristen

Die BeihilfeApp Bayern

Bayern ist Vorreiter in Sachen Digitalisierung der Verwaltung. Die einfachste, sicherste und schnellste Methode, Ihre Rechnungen und Rezepte einzureichen, ist die BeihilfeApp Bayern (verfügbar für iOS und Android). Hiermit scannen Sie Ihre Belege einfach mit dem Smartphone und übermitteln sie verschlüsselt an Ihr zuständiges Landesamt.

Klassischer Antrag auf Papier

Alternativ können Sie Ihre Unterlagen weiterhin per Post einreichen. Verwenden Sie hierfür bei der Erstantragstellung den „Antrag auf Beihilfe“ (Langform). Für alle weiteren Anträge genügt der „Kurzantrag“.

Achtung: Die 1-Jahres-Frist in Bayern! (§ 17 BayBhV)

Bitte beachten Sie zwingend die Antragsfrist: Die Beihilfe wird in Bayern nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen (in der Regel das Rechnungsdatum oder der Tag der Medikamentenabgabe) beantragt wird. Versäumen Sie diese Frist, verfällt Ihr Anspruch unwiderruflich!

4. Beihilfebemessungssätze im Freistaat Bayern

Wie hoch die Erstattung durch das LfF Bayern ausfällt, hängt von Ihrem Familienstand und Ihrer beruflichen Situation ab. Für die Restkosten benötigen Sie zwingend eine private Krankenversicherung (PKV), um die verbleibenden Prozente abzudecken. Ausführliche allgemeine Informationen zur Funktionsweise finden Sie in unserem Beitrag über die Beihilfebemessungssätze.

Personengruppe in Bayern Beihilfesatz
Aktive Beamte, Lehramtsanwärter (max. 1 Kind) 50 %
Aktive Beamte mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten / eingetragene Lebenspartner 70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 %

Ein schöner Anlass, bei dem sich auch Ihr Beihilfeanspruch (und der Ihres Nachwuchses) ändert, ist die Familiengründung. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zum Thema Geburt eines Kindes im Beamtenverhältnis.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle Bayern

Gibt es in Bayern eine Kostendämpfungspauschale?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gibt es im Freistaat Bayern keine generelle Kostendämpfungspauschale. Es gelten jedoch gesetzliche Eigenbehalte bei Arzneimitteln, Verbandmitteln und Fahrtkosten, die von der erstattungsfähigen Summe abgezogen werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Beihilfeantrags in Bayern?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Auslastung der zuständigen Dienststelle des Landesamtes für Finanzen. Durchschnittlich müssen Sie im Jahr 2026 mit einer Bearbeitungsdauer von zwei bis vier Wochen rechnen. In urlaubsstarken Zeiten oder am Jahresende kann es zu Verzögerungen kommen.

Gibt es einen Mindestbetrag für das Einreichen von Rechnungen?

Ja, Anträge sollten in Bayern generell erst gestellt werden, wenn die Aufwendungen die Antragsgrenze von 200 Euro überschreiten. Wird diese Summe innerhalb von zehn Monaten nicht erreicht, können auch geringere Beträge eingereicht werden, bevor die Einjahresfrist abläuft.

Lückenlos abgesichert im Freistaat Bayern?

Für die verbleibenden Restkosten benötigen Sie zwingend eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV), die exakt auf die bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) abgestimmt ist. Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Vergleich für Beamte und Anwärter.


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