Dienstunfähigkeitsklausel – darauf sollten Sie achten

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel: Darauf müssen Beamte beim Versicherungsabschluss achten

Geprüft und aktualisiert: Stand 2026

Als Lehramtsstudent, Referendar, Beamter auf Probe (BaP) oder Beamter auf Lebenszeit (BaL) haben Sie im Falle einer gesundheitlichen Einschränkung einen besonderen rechtlichen Status. Sie werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Dieser kleine juristische Unterschied hat massive Auswirkungen auf Ihre Einkommensabsicherung. Ohne eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung drohen existenzielle Lücken. Auf dieser Seite erfahren Sie detailliert, worauf Sie nach den aktuellen Bedingungen im Jahr 2026 achten müssen.

1. Was ist eine Dienstunfähigkeitsklausel?

Gemäß § 26 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) ist ein Beamter dienstunfähig, wenn er infolge von Krankheit, physischem oder psychischem Gebrechen nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Die Entscheidung darüber trifft der Amtsarzt in Verbindung mit dem Dienstherrn.

Eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bindet sich nicht an das Urteil des Amtsarztes. Der Versicherer prüft den Gesundheitszustand selbst. Dies kann dazu führen, dass der Dienstherr Sie entlässt oder in den Ruhestand versetzt, die Versicherung jedoch nicht zahlt, weil nach deren Maßstäben (meist 50 % Berufsunfähigkeit) keine Leistungspflicht besteht. Um diese Lücke zu schließen, benötigen Sie eine Dienstunfähigkeitsklausel. Weitere grundlegende Informationen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Dienstunfähigkeit.

Wichtige Fakten & Termine zur Dienstunfähigkeit

Besonders für Lehramtsanwärter und Beamte auf Probe (BaP) ist Eile geboten: In den ersten 5 Jahren Ihrer Dienstzeit (Wartezeit) haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt. Bei Dienstunfähigkeit droht die Entlassung in die Nachversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung – ohne nennenswerte Leistungsansprüche. Sichern Sie sich daher unmittelbar mit Beginn des Referendariats ab. Renommierte Gesellschaften wie die DBV oder Die Bayerische bieten hier passgenaue Tarife an.

2. Die Unterschiede: Echte, unechte und vollständige DU-Klausel

Es reicht nicht aus, dass im Vertrag das Wort „Dienstunfähigkeit“ steht. Die Versicherer verwenden unterschiedliche Formulierungen. Nur die echte DU-Klausel bietet Ihnen absolute Rechtssicherheit.

Art der Klausel Bedeutung für Sie als Beamter Sicherheitsempfehlung
Die echte DU-Klausel „Bei Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit…“ Der Versicherer verzichtet auf ein eigenes medizinisches Prüfverfahren. Das Urteil des Amtsarztes reicht aus. Zwingend erforderlich
Die unechte DU-Klausel Der Versicherer behält sich vor, trotz amtsärztlicher Entlassung selbst zu prüfen. Häufige Formulierung: „…gilt als berufsunfähig, wenn nach amtsärztlichem Zeugnis…“ Nicht empfehlenswert
Vollständige DU-Klausel Deckt auch Beamte auf Probe und Widerruf ab. Wichtig, falls Sie nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen werden. Wichtig für BaW / BaP

3. Spezielle Klauseln für besondere Berufsgruppen

Lehrer unterliegen der allgemeinen Dienstunfähigkeit. Es gibt jedoch Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, die noch strengeren gesundheitlichen Anforderungen unterliegen – beispielsweise Polizei, Feuerwehr oder Justizvollzug. Hier spricht man von der sogenannten Vollzugsdienstunfähigkeit. Wenn Sie einer dieser Gruppen angehören, reicht eine normale DU-Klausel nicht aus. Lesen Sie hierzu alle Details unter Dienstunfähigkeit bei Uniformträgern.

4. Darauf sollten Referendare und Beamtenanwärter achten

Checkliste: Abschluss einer DU-Versicherung

  • Leistungshöhe: Reicht die versicherte Rente aus, um Ihre Fixkosten nach dem Wegfall der Besoldung zu decken? (Empfehlung: ca. 70-80 % des Nettoeinkommens).
  • Entlassungsklausel: Da Sie als BaW oder BaP bei Dienstunfähigkeit oft entlassen werden (statt in den Ruhestand versetzt), muss die Klausel das Wort „Entlassung“ ausdrücklich miteinbeziehen.
  • Gesundheitsfragen: Beantworten Sie diese zu 100 % wahrheitsgemäß. Verschwiegene Arztbesuche führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Nachversicherungsgarantie: Die Rente sollte sich bei bestimmten Ereignissen (Verbeamtung auf Lebenszeit, Heirat, Kind) ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lassen.


Häufige Fragen (FAQ) zur Dienstunfähigkeitsklausel

Brauche ich als Lehrer auf Lebenszeit überhaupt noch eine DU-Versicherung?

Ja. Auch als Beamter auf Lebenszeit (BaL) erhalten Sie bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand nur ein Mindestruhegehalt (Stand 2026 ca. 1.800 bis 1.900 Euro brutto, abzüglich privater Krankenversicherung und Steuern). Um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten, ist die Schließung dieser Versorgungslücke durch eine echte DU-Klausel unerlässlich.

Erkennt jeder Versicherer die Entscheidung des Amtsarztes an?

Nein, das ist der entscheidende Punkt. Nur Gesellschaften (wie bspw. DBV, Die Bayerische etc.), die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel in ihren Bedingungen verankert haben, übernehmen die Feststellung des Dienstherrn respektive des Amtsarztes ohne eigene zusätzliche Leistungsprüfung.

Kann ich meine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung umstellen?

In den meisten Fällen kann eine bestehende BU nicht einfach um einen DU-Baustein erweitert werden. Es bedarf oft eines Neuabschlusses oder eines Wechsels in einen Beamtentarif der gleichen Gesellschaft. Dies ist immer an eine neue Gesundheitsprüfung gebunden.

Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.

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