Beihilfestelle Baden-Württemberg

Infos Beihilfestelle Baden-Württemberg: App, Leistungen, Kontakte, Downloads…

Stand der Informationen: März 2026 – Fachlich geprüft und aktualisiert

1. Zuständigkeit: Das LBV Baden-Württemberg

Für Beamtinnen und Beamte, Lehramtsanwärter (Referendare) und Versorgungsempfänger im Landesdienst Baden-Württemberg ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) mit Sitz in Fellbach zuständig. Das LBV regelt sowohl Ihre monatlichen Bezüge als auch die Bearbeitung und Auszahlung der Beihilfe im Krankheits-, Pflege- oder Geburtsfall.

2. Kontakt, Telefonnummer & Erreichbarkeit

LBV Fellbach – Anschrift & Kontakt 2026

    • Postanschrift (für Beihilfeanträge per Post): Landesamt für Besoldung und Versorgung, Postfach 12 29, 70722 Fellbach
    • Hausanschrift: Philipp-Reis-Straße 2, 70736 Fellbach
    • Telefonische Erreichbarkeit: 0711 / 3426 – 0 (Zentrale). Tipp: Achten Sie auf die aktuellen telefonischen Sprechzeiten auf der LBV-Webseite, da sich diese häufig ändern (oftmals nur Vormittags erreichbar).

3. Beihilfebemessungssätze in Baden-Württemberg

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach Ihrem individuellen Familienstand. Der Bemessungssatz gibt an, wie viel Prozent der erstattungsfähigen Krankheitskosten das Land Baden-Württemberg für Sie übernimmt. Den verbleibenden Restbetrag können Sie über eine Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte absichern (Restkostenversicherung).

Personengruppe Bemessungssatz (Beihilfe BW)
Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit (kinderlos oder 1 Kind) 50 %
Beamte ab dem 2. berücksichtigungsfähigen Kind 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehepartner / eingetragene Lebenspartner 70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 %

4. Wichtige Leistungen im Detail

Die baden-württembergische Beihilfeverordnung (BVO BW) regelt exakt, welche ärztlichen Behandlungen und Heilmittel bezahlt werden. Auf folgende Punkte sollten Sie besonders achten:

  • Kostendämpfungspauschale (KDP): Eine sehr gute Nachricht für alle Beamten im Ländle: Die Kostendämpfungspauschale wurde in Baden-Württemberg komplett abgeschafft. Es gibt somit keinen jährlichen Basis-Eigenbehalt mehr, der vor der ersten Erstattung abgezogen wird.
  • Zahnarzt & Kieferorthopädie: Zahnbehandlungen sind grundsätzlich beihilfefähig. Bei Material- u nd Laborkosten gibt es in Baden-Württemberg einen Selbstbehalt. Diese Aufwendungen werden nur zu 70 Prozent als beihilfefähig anerkannt. Wir raten deshalb dringend zu einem Beihilfeergänzungstarif bei Ihrer PKV, um die restlichen 30 Prozent aufzufangen!
  • Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen): Für Brillengestelle (pauschal meist 20,50 Euro) und Gläser zahlt die Beihilfe feste, stark begrenzte Höchstbeträge. Oft reicht dies für die echten Kosten beim Optiker nicht aus.
  • Schwangerschaft & Geburt: Im Rahmen der Geburt eines Kindes leistet das Land Baden-Württemberg finanzielle Beihilfe zu Hebammenleistungen und der Entbindungspflege. Das Neugeborene profitiert nach der Anmeldung von einem Beihilfesatz in Höhe von 80 %.

5. Pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) in BW

Seit Anfang 2023 bietet Baden-Württemberg ebenfalls die sogenannte pauschale Beihilfe an. Dies ist für Beamtinnen und Beamte interessant, die sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern wollen oder müssen.

Wählen Sie dieses Modell, zahlt Ihnen das Land einen pauschalen Zuschuss (die Hälfte) zu Ihren GKV-Beiträgen. Achtung: Diese Entscheidung ist unwiderruflich! Ein späterer Wechsel zurück in die individuelle Beihilfe in Kombination mit einer Privaten Krankenversicherung ist ausgeschlossen. Für die weitaus meisten gesunden Lehramtsanwärter und Beamten ist die individuelle Beihilfe + PKV aufgrund der wesentlich besseren medizinischen Leistungen und der günstigeren Beiträge die klar bessere Wahl.

6. So reichen Sie Ihren Antrag beim LBV richtig ein

Das Land Baden-Württemberg ist bei der Digitalisierung der Beihilfe sehr gut aufgestellt. Wir empfehlen Ihnen, Papieranträge komplett zu vermeiden.

3 Tipps für eine reibungslose Auszahlung:

  1. App „Beihilfe BW“: Dies ist der schnellste Weg. Arztrechnungen und Rezepte lassen sich per Smartphone-Kamera abfotografieren und sofort verschlüsselt an das LBV übertragen.
  2. Kundenportal: Im Kundenportal des LBV können Sie PDF-Rechnungen hochladen, den Bearbeitungsstand einsehen und direkt mit den Sachbearbeitern kommunizieren.
  3. Antragsgrenzen: Reichen Sie Beihilfeanträge per Post oder Portal regulär erst ein, wenn die gesammelten Rechnungsbeträge 300 Euro überschreiten. Ausnahme: Wenn 10 Monate seit der ältesten Rechnung vergangen sind. Über die App entfällt diese strenge Hürde oftmals.

Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle Baden-Württemberg

Gibt es in Baden-Württemberg noch eine Kostendämpfungspauschale?

Nein. Die Kostendämpfungspauschale (KDP) wurde in Baden-Württemberg vollständig abgeschafft. Das bedeutet für Sie als Beamtin oder Beamter, dass Ihnen keine jährlichen, einkommensabhängigen Eigenbehalte mehr von Ihrer Beihilfeerstattung abgezogen werden.

Wie hoch ist der Beihilfesatz für Referendare in BW?

Für kinderlose Lehramtsanwärter und Referendare (Beamte auf Widerruf) liegt der Beihilfebemessungssatz beim LBV Baden-Württemberg bei 50 Prozent. Die restlichen 50 Prozent müssen über eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden. Ab dem zweiten Kind erhöht sich Ihr eigener Satz auf 70 Prozent.

Wie erreiche ich das LBV Baden-Württemberg am besten?

Da die Telefonleitungen (0711 / 3426 – 0) oftmals überlastet sind, empfehlen wir ausdrücklich das Kundenportal des LBV oder die offizielle App Beihilfe BW. Dort funktioniert die Kommunikation am schnellsten.

Zahlt die Beihilfe in Baden-Württemberg Zahnersatz zu 100 %?

Nein, das ist eine wichtige Kostenfalle. Gemäß der Beihilfeverordnung BW sind Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Eingriffen nur zu 70 Prozent beihilfefähig. Um den Eigenanteil von 30 Prozent nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, benötigen Sie zwingend einen Beihilfeergänzungstarif in Ihrer PKV.

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