Beihilfestelle Hamburg

Beihilfestelle Hamburg: Alles zu Leistungen, Anträgen und Besonderheiten (2026)

Stand: Juni 2026 – Fachlich geprüft und aktualisiert

1. Zuständigkeit & Kontakt: Zentrum für Personaldienste (ZPD)

In Hamburg wird die Beihilfe zentral vom Zentrum für Personaldienste (ZPD) verwaltet. Diese Behörde ist Ihr primärer Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Beihilfeanträge, Kostenerstattungen und Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (beispielsweise bei der Geburt eines Kindes).

Kontakt & Erreichbarkeit: ZPD Hamburg

Damit Sie alle wichtigen Informationen sofort zur Hand haben, finden Sie hier die aktuellen Kontaktdaten und Sprechzeiten der Hamburger Beihilfestelle (Stand 2026):

  • Hausanschrift & Briefeinwurf: Zentrum für Personaldienste (ZPD), Normannenweg 36, 20537 Hamburg
  • Dienstpostaustausch: ZPD 52
  • Telefon (Beratung): 040 / 42805 – 4500
  • Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
  • Bandansage (Aktuelle Bearbeitungszeiten): 040 / 42805 – 4099
  • E-Mail: beihilfe@zpd.hamburg.de

Tipp für persönliche Beratung: Das Kundenzentrum im Normannenweg 36 ist montags und donnerstags von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr für persönliche Beratungen geöffnet. Bitte prüfen Sie jedoch vorab, ob sich Ihr Anliegen nicht bereits bequem telefonisch oder digital lösen lässt.

2. Beihilfebemessungssätze in Hamburg

Der Beihilfebemessungssatz bestimmt, wie viel Prozent Ihrer Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt. Die restlichen Kosten können Sie über eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) absichern oder Sie wählen die GKV mit pauschaler Beihilfe, welche bei niedriger Besoldungsstufe oder Ablehnungsdiagnosen besser geeignet sein kann.
Ausführliche Informationen finden Sie unter pauschale vs. individuelle Beihilfe.

Entscheiden Sie sich für das klassische System, gelten in der Hansestadt klar definierte Beihilfebemessungssätze nach der Hamburger Beihilfeverordnung (HmbBeihVO):

Status der beihilfeberechtigten Person Bemessungssatz (Hamburg)
Aktive Beamtinnen und Beamte (bis 1 Kind) 50 %
Aktive Beamtinnen und Beamte (ab 2 Kindern) 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner 70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 %

3. Rechnungen einreichen: Die Beihilfe-App Hamburg

Vorbei sind die Zeiten, in denen Sie jeden Beleg mühsam kopieren und per Post versenden mussten. Das ZPD Hamburg bietet eine moderne Lösung zur digitalen Einreichung von Arztrechnungen und Rezepten an.

Tipp zur App-Nutzung: Mit der App „Meine Beihilfe“ können Sie Ihre Belege einfach mit dem Smartphone abfotografieren und verschlüsselt an die Hamburger Beihilfestelle senden. Das spart nicht nur Porto, sondern beschleunigt in der Regel auch die Bearbeitungszeit enorm. Weitere Informationen und Download-Möglichkeiten finden Sie direkt unter: Meine Beihilfe App Hamburg.

4. Krankenhaus: Die Direktabrechnung in Hamburg

Ein stationärer Krankenhausaufenthalt ist nicht nur gesundheitlich belastend, sondern kann auch finanziell eine Herausforderung darstellen, wenn man hohe Rechnungsbeträge in Vorleistung bringen muss. Hier bietet das Hamburger System eine erhebliche Entlastung: Die Direktabrechnung.

Bei stationären Krankenhausbehandlungen können die Krankenhäuser den beihilfefähigen Anteil der Kosten direkt mit dem ZPD Hamburg abrechnen. Sie müssen diesen Anteil folglich nicht aus eigener Tasche vorstrecken. Dafür ist in der Regel eine Abtretungserklärung direkt bei der Aufnahme im Krankenhaus notwendig. Ausführliche Details zu diesem Verfahren finden Sie hier: Direktabrechnung Krankenhaus (Hamburg).


5. Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle Hamburg

Wie hoch ist mein Beihilfesatz als Referendar in Hamburg?

Als Beamter auf Widerruf (Referendar oder Anwärter) ohne Kinder oder mit einem Kind beträgt Ihr Bemessungssatz in Hamburg 50 %. Haben Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, steigt der Satz auf 70 %.

Gibt es in Hamburg die pauschale Beihilfe?

Ja, Hamburg hat als erstes Bundesland die pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) eingeführt. Beamtinnen und Beamte können sich bei Verbeamtung entscheiden, ob sie die klassische individuelle Beihilfe (mit privater Krankenversicherung) oder die pauschale Beihilfe als Zuschuss zu einer gesetzlichen Krankenkasse wählen möchten. Wichtig: Diese Entscheidung ist nach dem Gesetz unwiderruflich.

Kann ich Rechnungen in Hamburg komplett digital einreichen?

Ja. Das ZPD Hamburg bietet die kostenlose Smartphone-App „Meine Beihilfe“ an. Damit können Sie Arztrechnungen, Rezepte und Verordnungen einfach scannen und sicher digital an die Beihilfestelle übermitteln. Ein postalischer Versand entfällt dadurch weitestgehend.

Für die verbleibenden Restkosten benötigen Sie zwingend eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV), die exakt auf die Beihilfeverordnung (BBVH) Ihres Bundeslandes abgestimmt ist. Nutzen Sie für einen ersten Überblick den kostenfreien und unverbindlichen Vergleich für Beamte und Anwärter.
Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.

6. Downloads & Formulare der Beihilfestelle Hamburg

Hier finden Sie Downloads zu Anträgen und Merkblättern zu Beihilfe, Pflege, Familien- und Haushaltshilfe, Zahnersatz, Reha oder Kur, Psychotherapie, künstliche Befruchtung, Aufwendungen und vielem mehr:
Zu den Formularen und Merkblättern (ZPD Hamburg)

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