Beihilfestelle Rheinland-Pfalz

Wichtige Informationen, Kontakt & Beihilfe-App zur Beihilfestelle Rheinland-Pfalz

Stand der letzten Aktualisierung: Juni 2026 – Fachlich geprüft und aktualisiert.

1. Zuständigkeit: Das Landesamt für Finanzen (LfF) in Koblenz

In Rheinland-Pfalz wird die Beihilfe zentral über das Landesamt für Finanzen (LfF) mit Sitz in Koblenz abgewickelt. Rechtsgrundlage für die Gewährung von Beihilfen ist die Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RLP). Das LfF prüft Ihre Anträge, setzt die Beihilfebeträge fest und ordnet die Auszahlung an.

Beihilfe-Informations-Stelle (BIS) – Ihr direkter Kontakt

Für konkrete Rückfragen zu Ihrem Antrag oder allgemeinen Beihilfeangelegenheiten haben die Mitarbeiter der Beihilfe-Informations-Stelle (BIS) ein offenes Ohr für Sie. Sie erreichen die BIS unter folgenden Kontaktdaten:

  • Telefon: 0261/4933-81000
  • Telefax (nur für Beihilfe): 0261/4933-81500

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 09:00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr

2. eBeihilfe Portal & Beihilfe-App Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine moderne und zeitsparende Möglichkeit der Antragsstellung über die Beihilfe-App RLP sowie das zugehörige Web-Portal. Mit diesen digitalen Lösungen können Sie Ihre Rechnungen, Rezepte und Verordnungen einfach per Smartphone oder Tablet fotografieren und übermitteln. Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung: eBeihilfe Portal / Beihilfe-App Rheinland-Pfalz

Vorteile der digitalen Einreichung:

  • Sicherheit: Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.
  • Transparenz: Bestätigungen über den Eingang Ihrer Belege erhalten Sie direkt auf Ihr Gerät.

3. Beihilfebemessungssätze in Rheinland-Pfalz

Die Höhe Ihrer Beihilfe richtet sich nach Ihrem persönlichen Status und Ihren familiären Verhältnissen. Die verbleibenden Restkosten müssen Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) absichern.

Personengruppe Beihilfebemessungssatz
Aktive Beamte (max. 1 berücksichtigungsfähiges Kind) 50 %
Aktive Beamte (ab 2 berücksichtigungsfähigen Kindern) 70 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten 70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 %

Tiefergehende Details zur Berechnung finden Sie in unserem Ratgeber:
Beihilfebemessungssatz – Wie hoch ist die Beihilfe?

4. Antragsstellung, Formulare & Fristen

Für die Beantragung der Beihilfe in Rheinland-Pfalz gilt eine Frist von zwei Jahren. Das bedeutet konkret: Sie haben zwei Jahre ab Rechnungsdatum (bzw. dem Datum des Medikamentenkaufs) Zeit, um Ihre Belege bei der Beihilfestelle einzureichen. Wenn Sie diese Zweijahresfrist überschreiten, verfällt Ihr Anspruch auf Erstattung unwiderruflich.

Möchten Sie Ihren Antrag per Post stellen oder benötigen Sie weiterführende Informationen zur Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz? Sämtliche aktuellen Vordrucke und Merkblätter stellt das LfF zentral zur Verfügung:

Hinweis bei Familienzuwachs: Eine Geburt hat direkte Auswirkungen auf Ihre Beihilfe (z.B. Erhöhung auf 70 % ab dem zweiten Kind). Erfahren Sie hierzu mehr unter: Geburt eines Kindes und Beihilfe.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle Rheinland-Pfalz

Welche Fristen gelten für den Beihilfeantrag in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz haben Sie für die Einreichung Ihrer Belege großzügig Zeit: Es gilt eine Frist von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen (maßgeblich ist das Rechnungsdatum). Nach Ablauf dieser Zeit wird keine Beihilfe mehr gezahlt.

Wie kontaktiere ich die Beihilfestelle bei Fragen zum Antrag?

Die Beihilfe-Informations-Stelle (BIS) im Landesamt für Finanzen hilft Ihnen telefonisch unter 0261/4933-81000 weiter. Die Sprechzeiten sind Mo & Do (09:00 – 15:30 Uhr) sowie Di, Mi, Fr (09:00 – 11:30 Uhr).

Wo finde ich das Antragsformular in Papierform?

Alle offiziellen Vordrucke, inklusive Lang- und Kurzantrag sowie Informationen zur Kostendämpfungspauschale, finden Sie im Formular-Center des LfF RLP. Den direkten Link haben wir für Sie oben im Text unter Punkt 4 hinterlegt.

Ihr fairer PKV-Vergleich

Die Auswahl der richtigen PKV unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden.

↑ Nach oben

Nach oben scrollen