Beihilfestelle Sachsen-Anhalt: Kontakt, App & aktuelle Formulare (2026)
Stand der letzten Aktualisierung: Juni 2026 – Geprüft und aktualisiert
Inhaltsverzeichnis
1. Kontakt & Erreichbarkeit der Beihilfestelle
Die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten für Landesbeamte, Lehramtsanwärter und Versorgungsempfänger in Sachsen-Anhalt erfolgt über das Ministerium der Finanzen bzw. die angeschlossene Bezügeverwaltung. Bitte halten Sie bei Rückfragen immer Ihre Beihilfenummer bereit, die Sie auf Ihrem letzten Bescheid finden.
| Abteilung / Dienststelle | Kontaktinformationen |
|---|---|
| Ministerium der Finanzen Beihilfefestsetzungsstelle |
Otto-von-Guericke-Straße 4 39104 Magdeburg Telefon (Magdeburg): 0391 545-0 Telefon (Dessau-Roßlau): 0340 6506-0 |
| Direkter Sachbearbeiter | Ihre persönliche Durchwahl entnehmen Sie bitte oben rechts dem Briefkopf Ihres letzten Beihilfebescheids. |
2. Die Beihilfe-App „dBeihilfePlus“ für Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt treibt die Digitalisierung in der Verwaltung stark voran. Mit der offiziellen App dBeihilfePlus können Beamtinnen und Beamte ihre Arztrechnungen, Rezepte und Belege ganz einfach per Smartphone oder Tablet abfotografieren und digital einreichen. Das spart nicht nur Portokosten und Papier, sondern beschleunigt oft auch die Bearbeitungszeit.
- Verfügbarkeit: Die App ist kostenlos im Apple App Store (iOS) und im Google Play Store (Android) downloadbar.
- Voraussetzung: Für die einmalige Registrierung benötigen Sie Ihre persönliche Beihilfenummer.
- Anwendungsbereich: Die App eignet sich optimal für die Einreichung allgemeiner Aufwendungen (dies ersetzt in der Praxis den Kurzantrag).
Wichtiger Hinweis für Erstanträge (z.B. für Referendare)
Wenn Sie Ihren ersten Beihilfeantrag stellen (Langantrag) oder Aufwendungen infolge eines Unfalls einreichen (bei denen mögliche Schadensersatzansprüche gegen Dritte bestehen), können Sie die App leider noch nicht nutzen. In diesen speziellen Fällen ist es zwingend erforderlich, den herkömmlichen Langantrag in Papierform auszufüllen und per Post an die zuständige Beihilfestelle zu senden.
3. Anträge & Formulare zum Download (Stand 2026)
Möchten Sie die App nicht nutzen oder müssen Sie einen Erstantrag stellen, benötigen Sie die offiziellen PDF-Formulare der Bezügeverwaltung Sachsen-Anhalt. Achten Sie stets darauf, die aktuellste Version der Vordrucke zu verwenden, um zeitaufwendige Rückfragen der Sachbearbeiter zu vermeiden.
| Formular / Dokument | Offizieller Download-Link |
|---|---|
| Langantrag (Erstantrag) Zwingend notwendig für die erstmalige Beantragung von Beihilfeleistungen. |
Zum Formular-Portal des Ministeriums |
| Kurzantrag Für alle Folgebeantragungen, sofern sich an Ihren persönlichen Verhältnissen nichts geändert hat. |
Zum Formular-Portal des Ministeriums |
| Anlagen (z.B. Pflege, Unfall) Spezifische Ergänzungsblätter für besondere medizinische Aufwendungen. |
Zum Formular-Portal des Ministeriums |
4. Beihilfebemessungssätze in Sachsen-Anhalt
Wie viel Geld Sie von der Beihilfestelle zurückbekommen, hängt von Ihrem persönlichen Bemessungssatz ab. Die restlichen Kosten (der sogenannte Eigenanteil) müssen Sie zwingend über eine private Krankenversicherung (PKV) absichern.
- Aktive Beamtinnen und Beamte (ohne oder mit einem Kind): 50 %
- Aktive Beamte mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %
- Berücksichtigungsfähige Ehepartner/Lebenspartner: 70 % (sofern die strenge Einkommensgrenze unterschritten wird)
- Berücksichtigungsfähige Kinder: 80 %
- Versorgungsempfänger (Pensionäre): 70 %
Möchten Sie tiefergehend verstehen, wie sich diese Quoten im Detail zusammensetzen? Dann lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber zu den Beihilfebemessungssätzen.
5. Besonderheiten: Geburt eines Kindes
Familiäre Veränderungen haben in Sachsen-Anhalt direkte Auswirkungen auf Ihre Bezüge und Ihren Beihilfeanspruch. Gerade bei der Geburt eines Kindes gibt es finanzielle Unterstützungen: Die Säuglingserstausstattung, spezielle Schwangerschaftsaufwendungen sowie Hebammenleistungen sind beihilfefähig. Außerdem kann bereits das zweite Kind Ihren eigenen Bemessungssatz von 50 % auf 70 % anheben.
Alle wichtigen Fristen und eine exakte Aufschlüsselung der erstattungsfähigen Kosten finden Sie in unserem Beitrag: Beihilfe bei der Geburt eines Kindes.
