Beihilfestelle des Landes Brandenburg

Beihilfestelle Brandenburg: Kontakt, Leistungen & Beihilfesätze (Stand 2026)

Geprüft und aktualisiert: Juni 2026 | Beinhaltet die wichtigsten Fakten & Termine zur Beihilfe im Land Brandenburg.

1. Kontakt & Erreichbarkeit der Beihilfestelle Brandenburg (ZBB)

Zuständig für die Bearbeitung Ihrer Beihilfeangelegenheiten im Land Brandenburg ist die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) in Cottbus. Hier reichen Sie Ihre Rechnungen und Anträge ein.

Behörde & Abteilung Kontaktdaten & Adresse
ZBB Cottbus (Hausadresse) Lipezker Str. 45, Haus 1
03048 Cottbus
ZBB Cottbus (Postanschrift)
(Ausschließlich für Briefpost/Anträge nutzen!)
ZBB Cottbus
Postfach 15 60 21
03060 Cottbus
Telefon Hotline Beihilfe 0355 865-4005
Erreichbarkeit: Mo, Mi & Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail & Web E-Mail: beihilfe@zbb.brandenburg.de
Website: zbb.brandenburg.de

2. Beihilfebemessungssätze im Land Brandenburg

Der Beihilfebemessungssatz legt fest, wie viel Prozent der erstattungsfähigen Krankheitskosten das Land Brandenburg für Sie übernimmt. Den fehlenden Rest (z.B. 30 % oder 50 %) können Sie über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (PKV) oder gesetzliche Krankenversicherung absichern. Informationen zum Beihilfebemessungssatz.

Personengruppe Beihilfesatz Brandenburg
Aktive Beamte (kinderlos oder max. 1 Kind) 50 %
Aktive Beamte (ab 2 berücksichtigungsfähigen Kindern) 70 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten / Lebenspartner 70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 %

Wichtige Einkommensgrenze für Ehegatten / Lebenspartner

Die medizinischen Aufwendungen für Ihre Ehegattin, Ihren Ehegatten oder Ihre eingetragene Lebenspartnerin bzw. Ihren Lebenspartner sind in Brandenburg nur dann beihilfefähig, wenn deren Gesamteinkünfte im Vorvorkalenderjahr vor der Antragstellung die Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht überstiegen haben (§ 62 Abs. 2 LBG). Bitte prüfen Sie die entsprechenden Steuerbescheide, bevor Sie Anträge einreichen!

3. Leistungen der Beihilfe: Was wird erstattet?

Die Beihilfeverordnung in Brandenburg orientiert sich stark an den Richtlinien des Bundes. Insbesondere im Jahr 2026 ergaben sich hierbei durch die aktuelle Änderungsverordnung wesentliche Neuerungen zugunsten der Beamtinnen und Beamten. Folgende Leistungsbereiche sind für Sie von besonderer Bedeutung:

Zahnärztliche Behandlungen & Zahnersatz

  • Zahnbehandlungen: Werden grundsätzlich bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) anerkannt.
  • Material- und Laborkosten: Durch die Neuregelung ab 2026 sind Aufwendungen für Material- und Laborkosten (z.B. Edelmetalle, Keramik) bei zahnärztlichen Behandlungen für Erwachsene einheitlich zu 80 % beihilfefähig. Bei Kindern unter 18 Jahren werden diese sogar zu 100 % erstattet.
  • Implantate: Die früher oft strikte Begrenzung der Anzahl beihilfefähiger Implantate wurde stark gelockert bzw. ist entfallen. Das Implantat-Honorar wird einheitlich anerkannt.

Krankenhausleistungen (Stationäre Behandlungen)

Die Beihilfestelle Brandenburg übernimmt die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Hierbei müssen Sie jedoch eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag (für maximal 28 Tage im Kalenderjahr) einplanen.

Wichtig!
Wahlleistungen (wie beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer) sind in Brandenburg nicht beihilfefähig! Wenn Sie bei einem Krankenhausaufenthalt auf diese Komfortleistungen nicht verzichten möchten, können sie diese Leistungslücke über einen passenden Beihilfe-Ergänzungstarif in Ihrer PKV absichern.

4. Beihilfeantrag, Fristen & App

Damit die Zentrale Bezügestelle (ZBB) in Cottbus Ihre Aufwendungen rechtzeitig erstatten kann, beachten Sie bitte folgende Formalitäten:

  • Ausschlussfrist (1 Jahr): Beihilfe wird nur gewährt, wenn Sie Ihren Antrag innerhalb von einem Jahr nach Rechnungsdatum, Kauf oder Datum der Rezeptausstellung einreichen. Verpassen Sie diese Frist, verfällt Ihr Anspruch ersatzlos.
  • Mindestbetrag (200 Euro): Ein Beihilfeantrag sollte erst gestellt werden, wenn Ihre angesammelten Aufwendungen (Rechnungen, Rezepte) den Betrag von 200 Euro übersteigen. Lediglich am Jahresende oder bei drohender Verjährung darf diese Grenze unterschritten werden.
  • Beihilfe-App Brandenburg: Nutzen Sie die offizielle Beihilfe-App des Landes Brandenburg. Sie ermöglicht es Ihnen, Arztrechnungen bequem mit dem Smartphone zu fotografieren und sicher, digital und porto-frei an die ZBB zu übermitteln.

Sonderfall: Geburt eines Kindes

Die Familiengründung wirkt sich auch auf Ihre Beihilfe aus. Bekommen Sie Ihr zweites berücksichtigungsfähiges Kind, steigt Ihr persönlicher Beihilfesatz als Beamter von 50 % auf starke 70 %. Für Ihr Kind erhalten Sie sogar einen Satz von 80 %. Informieren Sie sich über die genauen Antragswege in unserem Ratgeber zur Geburt eines Kindes.

Für die verbleibenden Restkosten benötigen Sie zwingend eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV), die exakt auf die Beihilfeverordnung (BBVH) von Brandenburg abgestimmt ist. Nutzen Sie für einen ersten Überblick den kostenfreien und unverbindlichen Vergleich für Beamte und Anwärter.
Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfe Brandenburg

Wo reiche ich meinen Beihilfeantrag im Land Brandenburg ein?

Zuständig für alle Beihilfeangelegenheiten ist die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) in Cottbus. Senden Sie Ihre postalischen Anträge ausschließlich an das Postfach 15 60 21, 03060 Cottbus. Alternativ können Sie Ihre Belege bequem über die offizielle Beihilfe-App Brandenburg digital einreichen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehegatten in Brandenburg?

Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner liegt im Land Brandenburg bei 20.000 Euro. Ausschlaggebend ist dabei in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Vorvorkalenderjahr vor der Antragstellung.

Werden in Brandenburg Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer erstattet?

Nein. Wahlleistungen wie die privatärztliche Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind in Brandenburg nicht beihilfefähig. Die ZBB erstattet lediglich die allgemeinen Krankenhausleistungen. Um diese Kosten dennoch abzufangen, benötigen Sie einen entsprechenden Beihilfeergänzungstarif in Ihrer privaten Krankenversicherung.

Welche Frist gilt für die Einreichung von Beihilferechnungen?

Im Land Brandenburg gilt eine strenge Ausschlussfrist von einem Jahr. Diese Frist beginnt stets mit dem Datum der Rechnungsstellung bzw. bei Rezepten mit dem Tag, an dem das Medikament abgegeben wurde. Reichen Sie Belege später ein, verfällt der Anspruch auf Beihilfe unwiderruflich.

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