Beihilfefähige Aufwendungen

Welche Leistungen sind beihilfefähig 2026?

Stand: July 2026 | Geprüft und aktualisiert 

 Egal ob Sie sich gerade im Lehramtsstudium befinden, als Referendarin bzw. Referendar durchstarten oder bereits Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit sind: Die Beihilfe ist ab sofort ein zentraler Bestandteil Ihrer Gesundheitsversorgung. Doch eine Frage sorgt immer wieder für Verunsicherung: Welche Leistungen sind eigentlich beihilfefähig?

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, transparent und tagesaktuell für das Jahr 2026, welche medizinischen Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel von Ihrer Beihilfestelle übernommen werden. Da die Regelungen je nach Bundesland abweichen, finden Sie weiter unten eine praktische Übersicht für jedes Bundesland sowie den Bund.

Quick-Check: Die wichtigsten Fakten zur Beihilfefähigkeit

  • Grundregel: Leistungen müssen medizinisch notwendig, wirtschaftlich angemessen und wissenschaftlich anerkannt sein.
  • Ambulant & Stationär: Arztbesuche, Medikamente und Basis-Krankenhausleistungen werden i.d.R. problemlos übernommen.
  • Zähne & Augen: Bei Zahnersatz und Sehhilfen gibt es oft strikte Höchstgrenzen oder Altersbeschränkungen.
  • Unterschiede: Jedes der 16 Bundesländer und der Bund haben eigene Beihilfeverordnungen (BVO).

1. Die Grundprinzipien: Wann zahlt die Beihilfe?

Die Beihilfe ist kein „Wunschkonzert“, sondern eine finanzielle Unterstützung Ihres Dienstherrn in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen. Gemäß den Beihilfeverordnungen sind Aufwendungen nur dann beihilfefähig, wenn sie drei wesentliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Medizinische Notwendigkeit: Die Behandlung muss objektiv erforderlich sein, um eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.
  • Wirtschaftliche Angemessenheit: Berechnet der Arzt Gebühren, die weit über den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) liegen, wird der überschießende Teil oft gekürzt.
  • Wissenschaftliche Anerkennung: Die Heilmethode muss schulmedizinisch anerkannt sein. Alternative Heilmethoden werden nur unter strengen Auflagen übernommen.

Unser Tipp: Wenn Ihnen Ihr Arzt eine sehr teure, neue oder ungewöhnliche Therapie vorschlägt, fordern Sie vorab einen Heil- und Kostenplan an. Reichen Sie diesen bei Ihrer Beihilfestelle ein, um böse finanzielle Überraschungen zu vermeiden!

2. Allgemeine beihilfefähige Leistungen im Überblick

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen die häufigsten Leistungsbereiche übersichtlich zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Richtschnur für 2026 darstellt – länderspezifische Abweichungen finden Sie im nächsten Kapitel.

Leistungsart Beihilfefähigkeit (Grundsätze)

Ambulante ärztliche Behandlung

Grundsätzlich voll beihilfefähig im Rahmen der GOÄ. Auch verordnete Arznei- und Verbandsmittel (meist nach Abzug einer Eigenbeteiligung) werden erstattet.

Stationäre Krankenhausbehandlung

Allgemeine Krankenhausleistungen sind beihilfefähig. Achtung: Wahlleistungen (Zweibettzimmer, Chefarzt) sind in einigen Bundesländern gestrichen oder kostenpflichtig zubuchbar.

Zahnärztliche Leistungen

Zahnbehandlungen (z.B. Füllungen) sind beihilfefähig. Bei Zahnersatz (Kronen, Implantate) gelten oft strenge Material- und Laborkostenbegrenzungen sowie Indikationsvorgaben (z.B. max. 2 Implantate je Kieferhälfte).

Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)

Oft nur noch für Kinder, Jugendliche oder bei schweren Augenerkrankungen. In vielen Ländern zahlen Beamte Brillen komplett aus eigener Tasche (Tipp: Die PKV-Ergänzungsversicherung fängt das auf!).

Heilpraktiker & Physiotherapie

Werden oft im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Es gibt jedoch strikte Höchstsätze für z.B. Massagen oder Krankengymnastik, die nicht überschritten werden dürfen.

3. Kurz-Infos zur Beihilfefähigkeit nach Bund und Bundesländern

In Deutschland ist Beihilfe Ländersache. Das bedeutet: Was in Bayern beihilfefähig ist, muss in Nordrhein-Westfalen noch lange nicht bezahlt werden. Klicken Sie auf Ihr Bundesland (oder den Bund), um eine erste Vorab-Information zu den speziellen Regelungen in Ihrem Bereich zu erhalten. (Hinweis: Detaillierte Unterseiten zu jedem Land folgen in Kürze!)

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – Bund

Für Bundesbeamtinnen und -beamte gilt die BBhV. Wahlleistungen im Krankenhaus (Zweibettzimmer, Chefarzt) sind hier grundsätzlich beihilfefähig, jedoch wird ein Eigenanteil (Tagegeld) abgezogen. Bei zahntechnischen Leistungen werden 40 % der Material- und Laborkosten erstattet. Die Pauschale Beihilfe wird vom Bund nicht angeboten.

Baden-Württemberg

In BW gibt es seit 2023 die Wahlmöglichkeit der pauschalen Beihilfe. Im klassischen System werden Chefarztbehandlungen und Zweibettzimmer gegen Zahlung eines Eigenanteils gefördert. Kostendämpfungspauscheln wurden abgeschafft, stattdessen gibt es Eigenbehalte bei Medikamenten.

Bayern

Der Freistaat Bayern zeichnet sich durch eine recht arbeitnehmerfreundliche Beihilferegelung aus. Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) sind beihilfefähig. Ein Pauschalmodell für die GKV wurde in Bayern abgelehnt; hier empfiehlt sich klassischerweise die private Krankenversicherung.

Berlin

Berlin war eines der ersten Bundesländer, das die pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“) eingeführt hat. In der individuellen Beihilfe sind Krankenhaus-Wahlleistungen (Chefarzt) nur beihilfefähig, wenn dafür ein monatlicher Beitrag (z.Z. 26 Euro) gezahlt wird.

Brandenburg

Auch Brandenburg bietet die pauschale Beihilfe an. In der klassischen Variante sind ärztliche Wahlleistungen im Krankenhaus nicht beihilfefähig. Wenn Sie diese wünschen, muss Ihre PKV-Zusatzversicherung 100 % der Kosten abdecken.

Bremen

Bremen lehnt sich weitgehend an das Bundesrecht an, hat aber ebenfalls die pauschale Beihilfe etabliert. Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Bremen gestrichen worden und müssen über eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden.

Hamburg

Hamburg ist der Erfinder der pauschalen Beihilfe. In der traditionellen Beihilfe sind Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung nicht beihilfefähig. Sie müssen diese Leistungen vollständig über Ihre private Krankenversicherung absichern.

Hessen

In Hessen gibt es keine pauschale Beihilfe. Besonderheit: Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind grundsätzlich beihilfefähig, jedoch gibt es hier eine Zuzahlungsregelung (Tagegeldabzug) für die ersten Tage im Krankenhaus.

Mecklenburg-Vorpommern

MV zahlt keine Beihilfe für Chefarztbehandlungen und Zweibettzimmer, diese müssen über die PKV abgesichert werden. Sehhilfen werden für Erwachsene bis auf medizinische Ausnahmefälle ebenfalls nicht mehr bezuschusst.

Niedersachsen

In Niedersachsen sind Chefarzt und Zweibettzimmer aus der Beihilfefähigkeit gestrichen. Seit dem 01.02.2024 können neue Beamte zudem die pauschale Beihilfe wählen. Wer die klassische Beihilfe nutzt, braucht eine gute PKV für den Krankenhausaufenthalt.

Nordrhein-Westfalen (NRW)

NRW ist für Beamte sehr attraktiv: Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig (mit einem Eigenanteil von 15 bzw. 14,50 Euro pro Tag für die ersten Tage). Eine Kostendämpfungspauschale wird erhoben, gestaffelt nach Besoldungsgruppen.

Rheinland-Pfalz

Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) sind im Rahmen der regulären Beihilfe erstattungsfähig (gegen Abzug von Eigenanteilen). Bei Zahnersatz gelten gesonderte Höchstgrenzen für Material- und Laborkosten. Auch RLP hat eine Kostendämpfungspauschale.

Saarland

Ähnlich wie bei anderen Ländern fallen Wahlleistungen (Chefarzt/2-Bett-Zimmer) unter eine Eigenbeteiligung (Tagegeldabzug). Das Saarland orientiert sich stark an den Regelungen der Bundesbeihilfe, hat jedoch eigene Eigenbehalte bei Arzneimitteln.

Sachsen

Sachsen bietet die pauschale Beihilfe an. In der individuellen Beihilfe sind Wahlleistungen (Zweibettzimmer, Chefarzt) nicht mehr beihilfefähig. Dies muss zwingend zu 100 % über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden, sofern gewünscht.

Sachsen-Anhalt

Die Beihilfefähigkeit von Chefarzt- und Zweibettzimmerbehandlung wurde abgeschafft. Wer Wert auf diese gehobenen Krankenhausleistungen legt, benötigt einen leistungsstarken Beihilfeergänzungstarif seiner PKV.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat die Wahlleistungen (Chefarzt und Zweibettzimmer) ebenfalls aus der Beihilfefähigkeit entfernt. Es gilt eine Kostendämpfungspauschale, die den Erstattungsbetrag im Jahr schmälert, sofern Aufwendungen eingereicht werden.

Thüringen

Auch Thüringen bietet die pauschale Beihilfe an. In der klassischen, individuellen Beihilfe sind Chefarzt und Zweibettzimmer nicht beihilfefähig. Sie sollten als Referendar oder Beamter auf eine lückenlose PKV-Absicherung achten.

4. Die wichtigste Entscheidung: PKV oder GKV?

Weil viele Leistungen, wie oben gesehen, eben nicht vollständig von der Beihilfe abgedeckt werden, ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung entscheidend.

Lesen Sie hierzu unseren großen Ratgeber PKV oder GKV im Referendariat?. Wenn Ihr Bundesland die pauschale Beihilfe anbietet, können Sie alternativ auch in der Gesetzlichen Krankenkasse bleiben und bekommen die Hälfte des Beitrags vom Dienstherrn erstattet. Ob sich das finanziell lohnt, können Sie ganz einfach mit unserem GKV Rechner für Beamte berechnen.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfefähigkeit

Was bedeutet „beihilfefähig“ eigentlich genau?

Das bedeutet, dass Ihr Dienstherr (Bund oder Bundesland) die Kosten für eine medizinische Leistung als angemessen und notwendig anerkennt. Nur von diesen anerkannten (beihilfefähigen) Kosten wird dann Ihr prozentualer Beihilfebemessungssatz (meist 50 % bis 70 %) berechnet und an Sie ausgezahlt.

Was passiert, wenn eine Leistung nicht beihilfefähig ist?

Wird eine Leistung (z.B. eine teure Brille oder eine Heilpraktikerbehandlung über den Höchstsätzen) von der Beihilfestelle abgelehnt, entsteht eine Finanzierungslücke. Sie müssen diesen Teil aus eigener Tasche zahlen, es sei denn, Sie haben im Vorfeld einen guten Beihilfeergänzungstarif bei Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen.

Zahlt die Beihilfe auch im Ausland?

Ja, aber meist nur bis zu der Höhe der Kosten, die bei einer Behandlung im Inland (Deutschland) entstanden wären. Da Behandlungen im Ausland (besonders USA, Schweiz) oft deutlich teurer sind, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für Beamtinnen und Beamte extrem wichtig.

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