Erstantrag auf Beihilfe – So füllen Sie die Formulare richtig aus (2026)
Quick-Check: Der Beihilfe-Erstantrag auf einen Blick
- Keine App für den Start: Ein echter Erstantrag auf Beihilfe kann in keinem Bundesland und auch nicht beim Bund rein per App gestellt werden.
- Papier oder Portal: Die Ersterfassung Ihrer Stammdaten erfordert das Papierformular oder offizielle Online-Portale (Hamburg und Bayern).
- Mindestbeträge flexibel: Sie müssen für den Erstantrag nicht zwingend Rechnungen über die üblichen Bagatellgrenzen (z. B. 200 Euro) vorliegen haben. Ein Erstantrag wird auch bei kleineren Beträgen bearbeitet, da die Erfassung Ihrer Person im System Vorrang hat.
Inhaltsverzeichnis
1. Warum der Erstantrag nicht per App funktioniert
Viele junge Beamte und Anwärter fragten uns warum sie nicht einfach schnell das Smartphone zücken können, um die Rechnung einzureichen. Die Antwort ist einfach: Ein echter Erstantrag auf Beihilfe kann in keinem Bundesland und auch nicht beim Bund rein per App gestellt werden.
Der Grund dafür ist daten- und systemtechnischer Natur: Für die Registrierung und Nutzung einer Beihilfe-App wird zwingend eine Beihilfenummer (oder Personalnummer) im jeweiligen Abrechnungssystem benötigt.
Diese Nummer wird jedoch erst erzeugt und zugewiesen, wenn die Beihilfestelle Ihre Stammdaten (Familienstand, Kinder, Beschäftigungsverhältnis, Krankenversicherungsstatus) einmalig über den schriftlichen Papier-Erstantrag erfasst hat. Da beim Erstantrag aber die detaillierten Stammdatenblätter (Angaben zur Person, Ehepartner, Kindern, Versicherung) geprüft und unterschrieben vorliegen müssen, ist der digitale App-Weg hier blockiert.
2. Diese Unterlagen und Daten müssen Sie bereitlegen
Die Anleitung zum Ausfüllen Ihres Beihilfeantrags finden Sie auf der offiziellen Webseite Ihrer zuständigen Beihilfestelle (z. B. dem Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) für Niedersachsen oder dem Bundesverwaltungsamt (BVA) für Bundesbeamte). Jede Beihilfestelle stellt dort spezifische Merkblätter und Ausfüllhinweise zum kostenlosen Download bereit.
Die für Sie verantwortliche Beihilfestelle finden Sie unter Beihilfestellen in Deutschland.
Bevor Sie den Antrag ausfüllen, legen Sie sich folgende Unterlagen und Daten bereit:
Persönliche Daten & Kennnummern
- Personalnummer / Beihilfenummer: Bei Erstanträgen finden Sie Ihre Personalnummer auf Ihrer letzten Bezügemitteilung/Gehaltsabrechnung.
- Dienststelle & Amtsbezeichnung: Genaue Bezeichnung Ihres Arbeitgebers und Ihres aktuellen Status (z. B. Beamtin auf Probe, Oberstudienrat).
- Bankverbindung: Ihre IBAN für die Auszahlung des Beihilfebetrags.
Nachweise zur Krankenversicherung (Wichtig für den Erstantrag!)
- Versicherungsnachweis der PKV: Eine aktuelle Bescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV). Daraus muss die exakte Höhe Ihres privaten Versicherungsschutzes (Prozentsatz, z. B. 30% oder 50%) hervorgehen. Nutzen Sie gerne unseren Vergleich zur Privaten Krankenversicherung für Beamte, um Ihren Schutz zu optimieren.
- GKV-Nachweis: Falls Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, den Nachweis über den Leistungsanspruch.
Angaben zur Familie (falls zutreffend)
- Familienstand: Ggf. Heiratsurkunde oder Nachweis über den Familienzuschlag.
- Kinder: Geburtsurkunden, steuerliche Lebensnummern der Kinder und der Nachweis über den Erhalt von Kindergeld (Beihilfe für Kinder gibt es nur, solange Kindergeld gezahlt wird).
Die medizinischen Belege (Rechnungen)
- Arztrechnungen: Die detaillierten Originalrechnungen (oder Kopien) mit Diagnose und GOÄ-Ziffern.
- Rezepte: Apothekenquittungen, die idealerweise mit der dazugehörigen Arztquittung oder dem ärztlichen Rezept fest verbunden sind.
- Heilmittel-Verordnungen: Rezepte für Physiotherapie, Logopädie etc. inklusive der detaillierten Abrechnung des Therapeuten.
3. Schritt-für-Schritt-Anleitung: Das müssen Sie im Antrag ausfüllen
Ein klassischer Beihilfe-Hauptantrag ist in der Regel in folgende Standard-Bereiche unterteilt:
- Antragsteller (Stammdaten): Tragen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und zwingend Ihre Personalnummer ein.
- Beschäftigungsverhältnis: Kreuzen Sie an, ob Sie aktiver Beamter, im Ruhestand (Versorgungsempfänger) oder in Elternzeit/Beurlaubung sind.
- Krankenversicherung: Machen Sie genaue Angaben zu Ihrem privaten Zusatztarif. Haben Sie Anspruch auf Sachleistungen (z. B. über die gesetzliche Kasse oder freie Heilfürsorge), müssen Sie dies hier eintragen.
- Berücksichtigungsfähige Angehörige: Wenn Sie Rechnungen für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder einreichen, müssen Sie deren Namen, Geburtsdaten und deren eigenen Krankenversicherungsstatus eintragen.
- Aufstellung der Belege (Belegblatt): Jede Beihilfestelle verlangt eine kurze Liste der eingereichten Rechnungen. Nummerieren Sie Ihre Rechnungen oben rechts (z. B. Beleg 1, Beleg 2) und tragen Sie im Formular den Rechnungsbetrag, das Ausstellungsdatum und den Namen des Patienten ein.
- Unfall / Drittverschulden: Sie müssen ankreuzen, ob den Belegen ein Unfall (z. B. Autounfall, Sportunfall) zugrunde liegt. Wenn ja, fordert die Beihilfestelle Geld vom Verursacher zurück.
- Unterschrift: Unterschreiben Sie den Antrag unbedingt händisch. Ohne Unterschrift wird der Antrag ungültig an Sie zurückgeschickt.
4. Mindestbetrag (Bagatellgrenze) beim Erstantrag
Sie müssen für den Erstantrag nicht zwingend Rechnungen über 200 Euro vorliegen haben. Ein Erstantrag wird auch bei kleineren Beträgen bearbeitet, da die Erfassung Ihrer Person im System Vorrang hat.
Die Mindestgrenze (Bagatellgrenze) ist je nach Dienstherr unterschiedlich geregelt und wird in der Praxis beim Erstantrag sehr flexibel gehandhabt:
| Mindestsumme eingereichter Rechnungen | Bundesland / Dienstherr |
|---|---|
| 100 Euro | Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein. |
| 200 Euro | Bund, Bayern, NRW, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. |
| 250 Euro / 300 Euro | Hessen, Hamburg (250 €), Baden-Württemberg (300 €). |
Warum der Erstantrag trotzdem mit weniger Geld durchgeht
Die Beihilfestellen machen beim allerersten Antrag wichtige Ausnahmen:
- Sonderregelung beim Bund: Das Bundesverwaltungsamt (BVA) verzichtet aktuell im Einvernehmen mit den Ministerien komplett auf die Durchsetzung der 200-Euro-Grenze. Rechnungen werden dort unabhängig vom Betrag bearbeitet.
- Ausnahme „Unbillige Härte“ & Verjährung: Wenn Sie neu im Dienst sind und Ihre erste Rechnung einreichen, um Ihre Beihilfenummer zu erhalten, gilt dies als berechtigtes Interesse. Die Beihilfestellen lehnen den Erstantrag nicht ab, nur weil die Summe knapp unter der Grenze liegt.
- Die 10-Monats-Regel: Wenn Ihre Rechnungen innerhalb von 10 Monaten die Mindestgrenze nicht erreichen, dürfen Sie diese in fast allen Bundesländern trotzdem einreichen (in Hamburg zum Beispiel ab einem Gesamtwert von 15 Euro).
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfe-Erstantrag
Passen Ihre aktuellen Beihilfe-Ergänzungstarife?
Bevor Sie Ihren ersten Antrag stellen, sollten Sie prüfen, ob Ihre private Krankenversicherung optimal auf die Beihilfesätze Ihres Dienstherrn (Stand 2026) abgestimmt ist. Nutzen Sie dafür gerne unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich.
