Was verdienen Referendare im Lehramt? (Besoldung 2026)
Wenn Sie vor dem Start ins Referendariat (dem Vorbereitungsdienst) stehen, haben Sie sicherlich viele Fragen. Eine der wichtigsten lautet erfahrungsgemäß: Was verdiene ich als Referendar im Lehramt?
Als Beamter auf Widerruf (BaW) beziehen Sie kein klassisches Gehalt, sondern sogenannte Anwärterbezüge. Damit entfallen die üblichen Sozialabgaben, was Ihr Netto im Vergleich zu Angestellten deutlich aufwertet.
Quick-Check: Das Wichtigste zur Besoldung im Referendariat in Kürze
- Bruttobezüge: Je nach Bundesland und Lehramt (A 12 / A 13) liegen die Anwärterbezüge 2026 bei ca. 1.620 € bis 1.800 € brutto.
- Keine Sozialabgaben: Sie zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- oder gesetzlichen Pflegeversicherung.
- Ihre Abzüge: Es gehen lediglich Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer und die Beiträge für Ihre Private Krankenversicherung (PKV) ab.
- Zuschläge: Verheiratete oder Referendare mit Kindern erhalten zusätzliche, teils sehr attraktive Familienzuschläge.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Grundlagen: Anwärterbezüge im Vorbereitungsdienst
Im Referendariat werden Sie für 18 bis 24 Monate (je nach Bundesland) zum Beamten auf Widerruf ernannt. Geregelt wird Ihre Besoldung nach den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen (bzw. bundesweit grob anlehnend an das Bundesbesoldungsgesetz). Der sogenannte Anwärtergrundbetrag richtet sich nach der Besoldungsgruppe, die Sie nach erfolgreichem Abschluss erwarten können (A 12 / A 13).
Experten-Tipp zur Verbeamtung
Achten Sie bereits vor dem Referendariat darauf, dass Ihre gesundheitliche Historie gut dokumentiert ist. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist gerade zu Beginn der Beamtenlaufbahn extrem wichtig, da Sie als Beamter auf Widerruf noch keinen gesetzlichen Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit haben.
2. Brutto vs. Netto: Was bleibt am Ende übrig?
Das Besondere am Beamtenstatus ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto. Da Sie keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto deutlich mehr übrig als bei einem normalen Angestelltenverhältnis. Hier eine beispielhafte Modellrechnung (Stand 2026, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer):
| Posten | Beispielhafter Betrag |
|---|---|
| Anwärtergrundbetrag (Brutto) | ca. 1.650,00 € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse I) | – ca. 75,00 € |
| Kirchensteuer / Soli | – 0,00 € |
| Netto-Auszahlung vom Dienstherrn | ca. 1.575,00 € |
| Kosten für Private Krankenversicherung (PKV)* | – ca. 70,00 € bis 110,00 € |
| Verfügbares Einkommen | ca. 1.455,00 € – 1.515,00 € |
Hinweis: Dies ist eine Modellrechnung. Die genauen Beträge variieren je nach Ihrem spezifischen Bundesland, Ihrem Eintrittsalter und den individuellen.
*PKV abhängig von Eintrittsalter (22 bis 33 Jahren), Dienstherr und Leistungen ).
3. Der Familienzuschlag: Finanzielle Unterstützung
Der Staat fördert Lehrkräfte mit Familie. Wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben, steht Ihnen ein Familienzuschlag zu. Dieser ist oft beträchtlich und wertet Ihre Anwärterbezüge massiv auf.
Es gibt verschiedene Stufen:
- Stufe 1: Für Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Referendare.
- Stufe 2 und höher: Für jedes berücksichtigungsfähige Kind steigt der Zuschlag deutlich an.
Da sich die Beträge regional stark unterscheiden, haben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht zusammengestellt. Lesen Sie hierzu alles Wichtige unter Familienzuschlag: Höhe von Bund und Ländern.
4. Die Krankenversicherung: GKV oder PKV?
Ein essenzieller Punkt, der über Ihr tatsächliches Monatsbudget entscheidet, ist die Krankenversicherung. Im Referendariat greift die sogenannte Beihilfe. Das bedeutet: Der Dienstherr übernimmt (in der Regel) 50 % Ihrer Krankheitskosten. Für die restlichen 50 % schließen Sie eine Private Krankenversicherung ab.
Spezielle Anwärtertarife der PKV sind stark rabattiert und kosten Sie im Jahr 2026 , abhängig von Eintrittalter, Dienstherr und gewünschten Leistungen zwischen 70 € und 110 € monatlich.
Ein Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist theoretisch möglich, aber meist finanziell nachteilig.
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5. Nach dem Ref: Gehalt als fertige Lehrkraft
Das Referendariat ist ein finanzieller Engpass, der sich jedoch auszahlt. Nach erfolgreichem Zweiten Staatsexamen und der Übernahme als Beamter auf Probe (BaP) steigen Sie als voll bezahlte Lehrkraft ein.
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Thema der Grafik: „Was verdient eigentlich ein Gymnasiallehrer oder ein Grundschullehrer in Deutschland? (Besoldungsvergleich A12 / A13 nach Bundesländern)“
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Als Berufseinsteiger (Besoldungsgruppe A 12 oder A 13) liegt Ihr erstes Gehalt 2026 (ohne Familie) bei rund 4.000 € bis 4.600 € brutto. Auch hier bleiben durch die wegfallenden Sozialversicherungsbeiträge oft über 3.000 € netto übrig.
6. Häufige Fragen (FAQ) zum Gehalt im Referendariat
Muss ich von meinem Anwärtergrundbetrag Steuern zahlen?
Ja. Sie sind zwar von den Sozialabgaben befreit, aber lohnsteuerpflichtig. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse. In Steuerklasse 1 fallen die Abzüge bei Anwärterbezügen allerdings sehr gering aus.
Bekomme ich im Referendariat Weihnachtsgeld?
Das hängt stark von Ihrem Bundesland ab. Viele Bundesländer haben das klassische Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) abgeschafft oder direkt in die monatliche Besoldung integriert. Einige wenige Bundesländer zahlen Ende des Jahres noch einen prozentualen Aufschlag.
Gibt es vermögenswirksame Leistungen (VL) für Referendare?
Ja, in der Regel zahlt der Dienstherr einen geringen Zuschuss (oft 6,65 €) zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen, wenn Sie einen entsprechenden VL-Vertrag (z. B. Bausparer oder Fondssparplan) nachweisen können.
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