Teilzeitreferendariat in Sachsen

Teilzeitreferendariat in Sachsen 2026:
Ablauf, Gehalt & Krankenversicherung

Stand 2026 – Geprüft und aktualisiert

Der Freistaat Sachsen bietet deshalb die Möglichkeit an, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.
WICHTIG! Sachsen geht hier einen rechtlich völlig anderen Weg als die meisten anderen Bundesländer. Wer sich für das Teilzeitmodell entscheidet, verliert für diese Zeit den Beamtenstatus – mit weitreichenden Folgen für Ihre Krankenversicherung und Ihr Gehalt.
Hier lesen Sie, worauf Sie 2026 achten müssen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Quick-Check: Teilzeitreferendariat Sachsen (2026)

  • Zulassungsgrund: Nur bei Scherbehinderung, Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren, Pflege von Angehörigen, einem Erweiterungsstudium oder bei Promotion/Habilitation möglich.
  • Der größte Stolperstein: Sie werden nicht in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, sondern stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis!
  • Krankenversicherung: Es besteht kein Beihilfeanspruch. Sie sind ganz regulär in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sozialversicherungspflichtig.
  • Ausnahme Wenn der Grund für Ihre Teilzeit eine nachgewiesene Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) ist, können Sie das Teilzeitreferendariat trotzdem im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolvieren.
  • Bezahlung: Ihre Bezüge werden anteilig entsprechend Ihrer Ausbildungszeit gekürzt (in der Regel auf ca. 75 % der vollen Anwärterbezüge).

1. Welche Voraussetzungen gelten für das Teilzeitreferendariat?

Sie müssen bei Ihrer Bewerbung zum Teilzeitreferendariat handfeste Gründe vorweisen. Gemäß der sächsischen Lehramtsprüfungsordnung können Sie die Teilzeit beantragen, wenn Sie:

  • mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreuen.
  • einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
  • schwerbehindert sind
  • parallel zum Vorbereitungsdienst ein Erweiterungsstudium (nach § 22 Lehramtsprüfungsverordnung I) absolvieren.
  • nebenbei an einer Dissertation (Promotion) oder Habilitation arbeiten.

Wichtig: Der Antrag auf die Teilzeitbeschäftigung muss zwingend zeitgleich mit Ihrem generellen Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gestellt werden. Ein späterer Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist nur in absoluten Härtefällen möglich.

2. Achtung Falle: Der Verlust von Beamtenstatus und Beihilfe

Kommen wir zum entscheidenden Punkt, der für Sachsen absolut einzigartig ist und bei vielen Lehramtsanwärtern für Entsetzen sorgt, wenn sie es zu spät erfahren: Wenn Sie Ihr Referendariat in Sachsen in Teilzeit antreten, werden Sie nicht verbeamtet.

Sie schließen lediglich ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ab. Dies hat weitreichende finanzielle Konsequenzen für Ihre Absicherung.

Die Konsequenzen des fehlenden Beamtenstatus:

  • Sie haben keinen Anspruch auf staatliche Beihilfe (welche in Sachsen normalerweise 50 % der Krankheitskosten übernimmt).
  • Sie unterliegen der ganz normalen Sozialversicherungspflicht (Sie zahlen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
  • Sie genießen keinen beamtenrechtlichen Schutz bei Dienstunfähigkeit. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig abzusichern. Informieren Sie sich hierzu unbedingt in unserem Beitrag zur Dienstunfähigkeitsklausel.

3. Krankenversicherung: GKV statt PKV

Da Ihnen die Beihilfe fehlt und Sie sozialversicherungspflichtig sind, bleiben Sie für die Zeit Ihres Teilzeitreferendariats in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV) in einem günstigen Anwärtertarif ist für Sie zu diesem Zeitpunkt weder rechtlich sinnvoll noch finanziell tragbar, da Sie die 100 % der Kosten ohne Beihilfeunterstützung selbst tragen müssten.

Experten-Tipp: Die Anwartschaftsversicherung!

Auch wenn Sie im Referendariat gesetzlich versichert bleiben: Sobald Sie Ihr Zweites Staatsexamen in der Tasche haben und als fertige Lehrkraft in den Schuldienst übernommen werden, winkt in Sachsen die Verbeamtung auf Probe. Ab diesem Tag haben Sie Anspruch auf 50 % Beihilfe und die PKV wird hochattraktiv.

Sichern Sie sich deshalb jetzt Ihren aktuellen, (meist noch) hervorragenden Gesundheitszustand mit einer kleinen Anwartschaftsversicherung (für wenige Euro im Monat). So können Sie später ohne erneute Gesundheitsfragen und Risikozuschläge reibungslos in die PKV wechseln.
Ob dies für Ihre Lebensplanung ideal ist, klären wir gerne ausführlich mit Ihnen. – Onlineberatung  

4. Dauer und Gehalt im sächsischen Teilzeitmodell

Ein Referendariat in Teilzeit verschafft Ihnen mehr Luft für Ihre privaten Verpflichtungen, dauert dafür aber naturgemäß länger und bringt weniger Gehalt mit sich.

Wie lang dauert die Ausbildung?

Während der reguläre Vorbereitungsdienst in Sachsen in der Regel drei Unterrichtshalbjahre (also 18 Monate) umfasst, wird das Teilzeitmodell zeitlich gestreckt. Der erste Ausbildungsabschnitt verlängert sich von 6 auf 8 Monate. Studieren Sie nebenbei noch ein Erweiterungsfach oder promovieren Sie, so dauert der Vorbereitungsdienst insgesamt vier Unterrichtshalbjahre (24 Monate).

Ihre Unterrichtsverpflichtung an der Ausbildungsschule (sowohl Hospitation als auch angeleiteter oder eigener Unterricht) wird im Gegenzug entsprechend reduziert, sodass Sie Beruf und private Verpflichtungen deutlich besser vereinbaren können.

Wie hoch ist das Gehalt?

Da Sie kein Beamter auf Widerruf sind, erhalten Sie keine klassischen „Anwärterbezüge“. Ihr Ausbildungsentgelt orientiert sich jedoch an diesen Bezügen (Besoldungsgruppe A13) und wird entsprechend Ihrer Teilzeitquote (in der Regel auf 75 %) heruntergerechnet. Von diesem Bruttobetrag gehen dann – im Gegensatz zum regulären Referendariat – noch die Steuern und die vollen Sozialabgaben ab.

Vergleichs-Merkmal Vollzeit-Referendariat (Sachsen) Teilzeit-Referendariat (Sachsen)
Dienstverhältnis Beamtenverhältnis auf Widerruf Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Beihilfe & PKV Ja (i.d.R. 50 % Beihilfe + PKV) Nein (Pflicht zur GKV)
Sozialabgaben Keine (nur Lohnsteuer) Ja (Rente, Pflege, Kranken, Arbeitslos)
Vergütung Volle Anwärterbezüge (A13) Gekürztes Entgelt (ca. 75 %)

Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Teilzeitreferendariat in Sachsen

Kann ich als Teilzeit-Referendar in Sachsen eine PKV abschließen?

Theoretisch ja, praktisch macht dies aber finanziell überhaupt keinen Sinn. Da Sie keinen Beihilfeanspruch haben, müssten Sie 100 % der Krankheitskosten über einen privaten Volltarif absichern. Es empfiehlt sich jedoch zwingend der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für die spätere Verbeamtung.

Werden mir Nachteile bei der späteren Verbeamtung als Lehrkraft entstehen?

Nein. Der Umstand, dass Sie Ihr Referendariat in Teilzeit und ohne Beamtenstatus absolviert haben, stellt keinen Nachteil dar. Sobald Sie Ihr Zweites Staatsexamen erfolgreich bestanden haben und in den sächsischen Schuldienst eingestellt werden, erfüllen Sie die Laufbahnvoraussetzungen und können regulär als Beamter auf Probe (BaP) ernannt werden.

Wann und wo muss ich das Teilzeitreferendariat beantragen?

Der Antrag auf die Durchführung in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) in Sachsen einzureichen. Die entsprechenden Nachweise (z.B. Geburtsurkunde des Kindes, ärztliches Attest zur Pflege) müssen zwingend beigelegt werden.

Setzen Sie auf echte Fachexpertise: Die Spezialisten von Info-Beihilfe prüfen Ihre Situation und erstellen einen maßgeschneiderten Tarifvergleich.
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