Teilzeitreferendariat in Baden-Württemberg

Teilzeitreferendariat in Baden-Württemberg (Stand 2026)

Geprüft und aktualisiert 2026

Quick-Check: Das Wichtigste in Kürze

  • Dauer: Der Vorbereitungsdienst wird in Baden-Württemberg von 18 auf 30 Monate gestreckt.
  • Arbeitszeit & Gehalt: Die Teilzeitquote liegt konstant bei 60 %. Ihre Anwärterbezüge werden im gleichen Verhältnis gekürzt.
  • Beihilfe: Ihr Beihilfeanspruch (in der Regel 50 %) bleibt im Vorbereitungsdienst trotz Teilzeit vollumfänglich bestehen!
  • Voraussetzungen: Betreuung von Kindern unter 18 Jahren, Pflege naher Angehöriger oder eine anerkannte Schwerbehinderung.

1. Voraussetzungen für das Teilzeitreferendariat in Baden-Württemberg

Als Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter in Baden-Württemberg befinden Sie sich im Beamtenstatus auf Widerruf (BaW). Das Kultusministerium Baden-Württemberg ermöglicht den Vorbereitungsdienst in Teilzeit ausschließlich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:

Gesetzlicher Grund Erforderliche Nachweise (Stand 2026)
Kinderbetreuung Geburtsurkunde. Das Kind muss jünger als 18 Jahre sein und von Ihnen tatsächlich betreut werden.
Pflege von Angehörigen Ärztliches Gutachten oder die Bescheinigung der Pflegekasse über die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen.
Schwerbehinderung Gültiger Schwerbehindertenausweis oder der amtliche Gleichstellungsbescheid.

2. Dauer, Ablauf und Teilzeitquote

In Baden-Württemberg verlängert sich das Referendariat in Teilzeit von den regulären 18 Monaten auf 30 Monate (entspricht fünf Schulhalbjahren). Dies ergibt rechnerisch eine feste Teilzeitquote von 60 %.
Der Ablauf gliedert sich in zwei Hauptabschnitte:

  • 1. Ausbildungsabschnitt (1 Schulhalbjahr): Der begleitete Unterricht inklusive Hospitationen wird in der Regel auf 6 bis 8 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert.
  • 2. Ausbildungsabschnitt (4 Schulhalbjahre): Der zweite Block wird auf volle zwei Jahre ausgedehnt. Sie unterrichten pro Woche etwa die Hälfte der sonst üblichen Unterrichtsverpflichtung, oftmals gestaffelt nach den jeweiligen Ausbildungsfächern.

Experten-Tipp: Vorsicht bei der Seminarzeit!

Planen Sie Ihre Kinderbetreuung großzügig! Zwar ist Ihre Stundenzahl am Gymnasium oder an der Berufsschule reduziert, jedoch müssen Sie die verpflichtenden Veranstaltungen am Seminar (SAFL) absolvieren. Informieren Sie sich frühzeitig beim zuständigen Seminar über die genauen Präsenztage, da diese oft einen wesentlichen Teil der Woche in Anspruch nehmen.

3. Finanzen: Anwärterbezüge und Beihilfe 2026

Die Verlängerung der Ausbildungszeit bedeutet, dass Sie auf einen Teil Ihres Einkommens verzichten. Entsprechend der Teilzeitquote von 60 % werden in Baden-Württemberg auch Ihre monatlichen Anwärterbezüge auf 60 % gekürzt.

Rechenbeispiel (Werte ab 01.04.2026): Der reguläre Anwärtergrundbetrag im höheren Lehramt (z.B. Gymnasiallehramt, Einstiegsamt A 13 / A 13Z) liegt in Baden-Württemberg bei 1.786,46 Euro bzw. 1.822,62 Euro brutto. Im Teilzeitreferendariat (60 %) verbleiben Ihnen davon rund 1.071 bis 1.093 Euro brutto. Etwaige Familien- oder Kinderzuschläge bleiben zumeist – je nach Einkommenssituation des Ehepartners – erhalten.

Beihilfe bleibt voll erhalten

Eine große Erleichterung: Die Teilzeitbeschäftigung wirkt sich nicht negativ auf Ihre Beihilfe aus. Sie erhalten von der Beihilfestelle Baden-Württemberg weiterhin grundsätzlich 50 % Ihrer beihilfefähigen Gesundheitsausgaben erstattet. Wenn Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder haben, steigt Ihr persönlicher Beihilfebemessungssatz sogar auf 70 %.

4. Private Krankenversicherung (PKV) im Teilzeit-Ref

Berlin bietet (als eines der Bundesländer, das dem Hamburger Modell gefolgt ist) die sogenannte pauschale Beihilfe an. Entscheiden Sie sich für den Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), übernimmt das Land Berlin auf Antrag die Hälfte Ihres Krankenkassenbeitrags.

Aber Achtung: Besonders im Referendariat – und umso mehr in Teilzeit – kann die GKV  teurer als die stark rabattierte Anwärtertarife der Private Krankenversicherung (PKV).
Prüfen Sie unbedingt genau welche Variante für Ihre Lebensumstände die passende ist.

Gerade wegen des reduzierten Einkommens im Teilzeitreferendariat ist die richtige Wahl entscheidend. Möchten Sie vorab nochmals die Systeme vergleichen? Werfen Sie gerne einen Blick auf unseren Ratgeber zum Thema GKV oder PKV.

Zusätzlich sollten Sie sich im Referendariat frühzeitig mit dem Risiko der Dienstunfähigkeit befassen. Schützen Sie Ihre Arbeitskraft in jedem Fall mit einem Vertrag, der eine echte, uneingeschränkte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, damit bei einem gesundheitlichen Ausstieg keine Versorgungslücke entsteht.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Teilzeitreferendariat in Baden-Württemberg

Kann ich das Referendariat auch einfach so in Teilzeit machen?

Nein, das ist beamtenrechtlich nicht möglich. Sie benötigen in Baden-Württemberg einen anerkannten Grund, wie die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren, die Pflege eines nahen Angehörigen oder eine anerkannte Schwerbehinderung.

Wann muss der Antrag beim Regierungspräsidium gestellt werden?

Der Antrag sollte immer zeitgleich mit Ihrer Bewerbung auf den Vorbereitungsdienst gestellt werden. Ein späterer Wechsel im bereits laufenden Schulbetrieb ist oft schwierig und wird meist nur in unvorhersehbaren Härtefällen genehmigt.

Ist mein Zweites Staatsexamen nach einem Teilzeit-Ref weniger wert?

Auf gar keinen Fall. Ihr Staatsexamen ist vollständig gleichwertig. Die Verlängerung der Ausbildungszeit aufgrund von Familie oder Gesundheit darf und wird sich bei Ihrer späteren Einstellung als Beamter/Beamtin auf Probe nicht negativ auswirken.

Setzen Sie auf echte Fachexpertise: Die Spezialisten von Info-Beihilfe prüfen Ihre Situation und erstellen einen maßgeschneiderten Tarifvergleich. Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.

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