Infos rund um die Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit bei Beamten: Inhaltsverzeichnis & Alle Themen im Überblick

Geprüft und aktualisiert: July 2026

Das Thema Dienstunfähigkeit (DU) betrifft alle Statusgruppen im Öffentlichen Dienst – vom Lehramtsanwärter (Beamter auf Widerruf) über den Beamten auf Probe bis hin zum Beamten auf Lebenszeit. Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst dauerhaft nicht mehr verrichten kann, fällt unter das Beamtenrecht (§ 44 Bundesbeamtengesetz sowie § 26 Beamtenstatusgesetz). Auf dieser Übersichtsseite  finden Sie alle entscheidenden Themen, Ratgeber und rechtlichen Grundlagen zur Dienstunfähigkeit übersichtlich zusammengefasst.

Die wichtigsten Fakten & Termine zur Dienstunfähigkeit (2026)

  • Entscheidungsgewalt: Allein der zuständige Amtsarzt beurteilt Ihre gesundheitliche Eignung, nicht Ihre private Krankenversicherung.
  • Handlungsbedarf: Eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) reicht für Beamte nicht aus. Sie benötigen eine Absicherung mit einer „echten DU-Klausel„.
  • Fristen: Kümmern Sie sich idealerweise noch vor Beginn des Referendariats (Verbeamtung auf Widerruf) um Ihren Versicherungsschutz, um Ihren Gesundheitszustand „einzufrieren“.

Was zahlt Ihr Dienstherr bei Dienstunfähigkeit?

Die finanzielle Versorgung durch den Dienstherrn (Staat) ist im Falle einer Dienstunfähigkeit streng an Ihren aktuellen Beamtenstatus geknüpft. Viele junge Lehrkräfte und Anwärter überschätzen die staatlichen Leistungen enorm. Hier ist eine Übersicht der Versorgungsansprüche für das Jahr 2026:

Ihr Beamtenstatus Leistung des Dienstherrn (Stand 2026)
Beamter auf Widerruf (BaW)
(z.B. Lehramtsanwärter)
0 Euro (Entlassung). Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nachversichert. Da Sie die 5-jährige Wartezeit meist nicht erfüllen, erhalten Sie auch keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Ausnahme: Dienstunfall.
Beamter auf Probe (BaP) 0 Euro (Entlassung). Auch hier erfolgt in der Regel die Entlassung ohne Versorgungsbezüge mit Nachversicherung in der GRV. (Ausnahme: Dienstunfall oder Dienstbeschädigung).
Beamter auf Lebenszeit (BaL)
(Mind. 5 Jahre Dienstzeit erfüllt)
Mindestversorgung. Sie werden in den Ruhestand versetzt. Die Mindestversorgung liegt 2026 je nach Bundesland grob bei ca. 1.900 € bis 2.100 € brutto. Nach Abzug von Steuern und Privater Krankenversicherung (PKV) bleibt eine erhebliche Einkommenslücke zum bisherigen Gehalt.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf (BaW)

Für Referendare und Beamtenanwärter ist das Risiko am größten. Kommt es zu einer schweren Erkrankung (häufig psychische Belastungen, Burnout oder schwere Unfälle), stellt der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit fest. Da Sie in diesem Stadium noch keine 5 Jahre im öffentlichen Dienst verbracht haben, entfällt die sogenannte Wartezeit. Ihr Dienstherr wird Sie folglich aus dem Dienst entlassen. Ohne eine private Dienstunfähigkeitsversicherung stehen Sie faktisch ohne jegliches Einkommen da, da auch die staatliche Erwerbsminderungsrente noch nicht greift.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Probe (BaP) & Lebenszeit (BaL)

Auch als Beamter auf Probe genießen Sie noch keinen vollen Versorgungsschutz. Erst mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit (BaL) und der Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit sind Sie im System abgesichert. Doch Vorsicht: Bei einer frühzeitigen Zurruhesetzung erhalten Sie lediglich die Mindestversorgung. Wer Familie hat, ein Haus abbezahlt oder laufende Verpflichtungen bedienen muss, wird feststellen, dass diese Mindestversorgung bei Weitem nicht ausreicht. Eine private Aufstockung durch eine Gesellschaft, die DU anbietet (wie z.B. DBV), ist unerlässlich.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Dienstunfähigkeit

Zahlt der Staat, wenn ich im Referendariat (BaW) dienstunfähig werde?

Nein. Als Beamter auf Widerruf werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit entlassen. Sie erhalten kein staatliches Ruhegehalt und werden in der gesetzlichen Rente nachversichert. Da jedoch die Wartezeit von 5 Jahren fehlt, gibt es auch keine Erwerbsminderungsrente. Nur bei einem anerkannten Dienstunfall gelten Ausnahmen.

Warum ist eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht ausreichend?

Eine normale BU richtet sich nicht nach dem Beamtenrecht. Wenn der Amtsarzt Sie für dienstunfähig erklärt, muss ein normaler BU-Versicherer dies nicht anerkennen und prüft selbst nach eigenen Kriterien. Sie benötigen zwingend eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die das amtsärztliche Gutachten ohne eigene Nachprüfung akzeptiert.

Wie hoch ist die Mindestversorgung für Beamte auf Lebenszeit (BaL)?

Im Jahr 2026 beläuft sich die beamtenrechtliche Mindestversorgung je nach Bundesland grob auf 1.900 Euro bis 2.100 Euro brutto. Nach Abzügen für Steuern und die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung (PKV) entsteht hier oft eine massive finanzielle Lücke im Vergleich zum bisherigen Aktivbezug.

Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.

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