Beihilfestelle Bayern: Kontakt, Antrag & Leistungen
Stand der letzten Aktualisierung: Juni 2026 |
Als Lehramtsanwärter, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit im Freistaat Bayern haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall.
Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung dieser Leistungen ist das Landesamt für Finanzen (LfF) Bayern. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Adressen, Telefonnummern, Fristen und Informationen, um Ihre Anträge reibungslos und fristgerecht zu stellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Wer ist für meine Beihilfe in Bayern zuständig?
In Bayern gibt es nicht die eine zentrale Beihilfestelle. Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist auf mehrere Dienststellen im gesamten Freistaat aufgeteilt (unter anderem in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Weiden und Würzburg).
Welche Dienststelle genau für Sie zuständig ist, richtet sich in der Regel nach Ihrem Beschäftigungsort und dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Ihre persönliche Zuständigkeit finden Sie immer rechts oben auf Ihrer letzten Bezügemitteilung oder Ihrem letzten Beihilfebescheid.
2. Kontaktdaten & Anschriften der LfF-Dienststellen
Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten der größten Dienststellen. Wenn Sie Belege postalisch einreichen, nutzen Sie bitte stets das entsprechende Formblatt und adressieren Sie es an die für Sie zuständige Stelle.
| Dienststelle des LfF | Postanschrift für Anträge | Zentrale Telefonnummer |
|---|---|---|
| München | Landesamt für Finanzen Dienststelle München 80044 München |
089 / 28656-0 |
| Nürnberg | Landesamt für Finanzen Dienststelle Nürnberg 90327 Nürnberg |
0911 / 928-0 |
| Würzburg | Landesamt für Finanzen Dienststelle Würzburg 97064 Würzburg |
0931 / 383-0 |
| Regensburg | Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg 93039 Regensburg |
0941 / 5040-0 |
| Augsburg | Landesamt für Finanzen Dienststelle Augsburg 86144 Augsburg |
0821 / 327-0 |
Hinweis: Für telefonische Nachfragen zu Ihrem konkreten Fall halten Sie bitte immer Ihre Personal- oder Beihilfenummer bereit. Die direkte Durchwahl Ihres Sachbearbeiters finden Sie auf Ihrem letzten Bescheid. Detaillierte Adressen und Faxnummern finden Sie auch auf LfF Bayern.
3. Beihilfeantrag stellen & wichtige Fristen
Die BeihilfeApp Bayern
Bayern ist Vorreiter in Sachen Digitalisierung der Verwaltung. Die einfachste, sicherste und schnellste Methode, Ihre Rechnungen und Rezepte einzureichen, ist die BeihilfeApp Bayern (verfügbar für iOS und Android). Hiermit scannen Sie Ihre Belege einfach mit dem Smartphone und übermitteln sie verschlüsselt an Ihr zuständiges Landesamt.
Klassischer Antrag auf Papier
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen weiterhin per Post einreichen. Verwenden Sie hierfür bei der Erstantragstellung den „Antrag auf Beihilfe“ (Langform). Für alle weiteren Anträge genügt der „Kurzantrag“.
Achtung: Die 1-Jahres-Frist in Bayern! (§ 17 BayBhV)
Bitte beachten Sie zwingend die Antragsfrist: Die Beihilfe wird in Bayern nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen (in der Regel das Rechnungsdatum oder der Tag der Medikamentenabgabe) beantragt wird. Versäumen Sie diese Frist, verfällt Ihr Anspruch unwiderruflich!
4. Beihilfebemessungssätze im Freistaat Bayern
Wie hoch die Erstattung durch das LfF Bayern ausfällt, hängt von Ihrem Familienstand und Ihrer beruflichen Situation ab. Für die Restkosten benötigen Sie zwingend eine private Krankenversicherung (PKV), um die verbleibenden Prozente abzudecken. Ausführliche allgemeine Informationen zur Funktionsweise finden Sie in unserem Beitrag über die Beihilfebemessungssätze.
| Personengruppe in Bayern | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamte, Lehramtsanwärter (max. 1 Kind) | 50 % |
| Aktive Beamte mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten / eingetragene Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % |
Ein schöner Anlass, bei dem sich auch Ihr Beihilfeanspruch (und der Ihres Nachwuchses) ändert, ist die Familiengründung. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zum Thema Geburt eines Kindes im Beamtenverhältnis.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle Bayern
Lückenlos abgesichert im Freistaat Bayern?
Für die verbleibenden Restkosten benötigen Sie zwingend eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV), die exakt auf die bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) abgestimmt ist. Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Vergleich für Beamte und Anwärter.
