Beihilfestelle Mecklenburg-Vorpommern: Aktuelle Informationen, Portal & Leistungen (2026)
Stand der letzten Aktualisierung: Juni 2026
Fachlich geprüft und aktualisiert. Alle Angaben basieren auf den offiziellen Informationen des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF M-V).
Inhaltsverzeichnis
1. Aktuelle Situation & Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle
Die Beihilfestelle Mecklenburg-Vorpommern durchläuft aktuell eine Phase der technischen Umstrukturierung, kombiniert mit einem stark erhöhten Antragsaufkommen. Das Landesamt für Finanzen bittet alle Beihilfeberechtigten um Verständnis für die aktuelle Situation.
Wichtige Mitteilung des LAF M-V
Die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfestelle bleibt vorerst weiter stark eingeschränkt. Jede Stunde, die zusätzlich in die Antragsprüfung investiert wird, hilft dabei, die wöchentliche Zahl der Bescheide zu steigern und den Rückstand abzubauen.
- Ticketsystem kommt: Die Nutzung des Online-Formulars verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Um diesen Weg noch effizienter zu gestalten, wird das System zeitnah in ein modernes Ticketsystem überführt. Dadurch werden alle Eingänge nachvollziehbar protokolliert und Sie erhalten eine feste Referenznummer.
- Zielsetzung bis Ende Juli 2026: Die bestehenden Rückstände sollen vollständig abgearbeitet sein. Die anvisierte Bearbeitungszeit soll dann wieder maximal vier Wochen betragen.
2. Kontakt: So erreichen Sie die Beihilfestelle M-V
Aufgrund der priorisierten Antragsbearbeitung wird dringend empfohlen, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen und stattdessen die digitalen Kommunikationswege zu nutzen.
- Online-Formular: Nutzen Sie für alle Anfragen vorrangig das Kontaktformular.
Zum Online-Formular des LAF M-V - Rückruf-Service: Die Sachbearbeiter prüfen Ihr Anliegen nach dem Eingang online und antworten Ihnen per E-Mail. Sollten Details offen bleiben, werden Sie gezielt von der Beihilfestelle zurückgerufen.
- Notfälle: In absolut dringenden Fällen ist die Aufnahme Ihres Anliegens über die Telefonzentrale unter der Rufnummer 0385/588 49100 weiterhin möglich.
3. Neues Beihilfe-MV-Portal und Beihilfe-App ab Juli 2026
Ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung: Das neue Portal für Beihilfeberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern ist bereits online erreichbar unter beihilfe-mv.de/anmelden.
Details zur neuen Beihilfe-App (Start: 06.07.2026)
Die neue App wurde erfolgreich getestet und steht allen Beihilfeberechtigten ab Anfang Juli zur Verfügung. Die wichtigsten Funktionen im Überblick:
- Funktionen: Sie können Ihre Belege ganz einfach digital per Smartphone oder Tablet fotografieren und direkt einreichen. Zukünftig können Sie dort auch Ihre Beihilfebescheide digital abrufen.
- Zugang & Verknüpfung: Die App und das Portal sind technisch miteinander verknüpft. Eine einmalige Registrierung (wahlweise via App oder PC) ist vollkommen ausreichend.
- Login-Daten: Nach der erfolgreichen Registrierung nutzen Sie für den Login exakt die gleichen Zugangsdaten, die Sie auch für das Mitarbeiterportal Mecklenburg-Vorpommern (MAP) verwenden.
4. Beihilfebemessungssätze & Pauschale Beihilfe
Der Beihilfebemessungssatz bestimmt, wie viel Prozent Ihrer Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt. Die restlichen Kosten können Sie über eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) absichern oder Sie wählen die GKV mit pauschaler Beihilfe, welche bei niedriger Besoldungsstufe oder Ablehnungsdiagnosen besser geeignet sein kann.
Ausführliche Informationen finden Sie unter pauschale vs. individuelle Beihilfe.
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamte auf Widerruf, Probe & Lebenszeit (max. 1 Kind) | 50 % |
| Beamte mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder (mit Kindergeldanspruch) | 80 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % |
Gut zu wissen: Bei der Geburt eines Kindes erhöht sich in vielen Fällen der eigene Beihilfesatz von 50 % auf 70 %, sofern dadurch das zweite berücksichtigungsfähige Kind in den Haushalt aufgenommen wird. Denken Sie daran, Rechnungen ab einem Mindestbetrag von 200 Euro zu sammeln, bevor Sie einen Erstattungsantrag stellen.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle Mecklenburg-Vorpommern
6. Private Krankenversicherung: So decken Sie Ihre Restkosten
Für die verbleibenden Restkosten benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV), die exakt auf die Beihilfeverordnung (BBVH) von Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt ist. Nutzen Sie gerne für einen ersten Überblick den kostenfreien und unverbindlichen Vergleich für Beamte und Anwärter.
Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.
