Beihilfestelle NRW: Kontakt, Antragstellung und Ratgeber für Beamtinnen, Beamte und Lehrkräfte (2026)
Stand der Informationen: Juni 2026 | Status: Fachlich geprüft und aktualisiert
Die Beihilfestelle in NRW übernimmt nach der Beihilfeverordnung NRW (BVO NRW) einen prozentualen Anteil Ihrer Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Zuständigkeiten, Telefonnummern der Beihilfestelle, des LBV NRW, Antragswege wie die Beihilfe-App NRW und aktuelle Fristen für das Jahr 2026.
Inhaltsverzeichnis
1. Zuständigkeiten & Kontakt: Wie erreiche ich die Beihilfestelle?
In Nordrhein-Westfalen ist die Beihilfebearbeitung aufgeteilt. Für aktive Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind grundsätzlich die Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) die zuständigen Beihilfestellen.
Für Versorgungsempfänger (Pensionäre) sowie für alle übergreifenden Fragen zu Gehalt, Kindergeld und bestimmten Beihilfeangelegenheiten ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW) in Düsseldorf zuständig.
Telefonische Sprechzeiten & Rufnummern des LBV NRW
Die Expertinnen und Experten des LBV NRW stehen Ihnen in der Regel von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Halten Sie bei Anrufen zwingend Ihre Personal- bzw. Beihilfenummer bereit!
- Besoldung für aktive Beamte in NRW: 0211 6023-03
- Entgelt für Tarifbeschäftigte: 0211 6023-04
- Versorgungsbezüge Ruhestand: 0211 6023-05
- Beihilfe: 0211 6023-06
- Kindergeld: 0211 6023-07
Wichtiger Hinweis für Papieranträge: Senden Sie Ihre Belege per Post niemals direkt an Ihre Bezirksregierung oder das LBV. Für ganz NRW gilt: Senden Sie Ihre Papieranträge ausschließlich an die Zentrale Scanstelle in 32746 Detmold.
2. Beihilfebemessungssätze in NRW
Die Höhe der Kostenübernahme durch die Beihilfestelle richtet sich nach Ihrem persönlichen Beihilfebemessungssatz (§ 12 BVO NRW). Die restlichen Krankheitskosten sichern Sie über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) ab.
| Personengruppe (NRW) | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamtinnen, Beamte und Anwärter (bis 1 Kind) | 50 % |
| Aktive Beamtinnen und Beamte (ab 2 berücksichtigungsfähigen Kindern) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten / eingetragene Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % |
Für detaillierte Informationen, wie sich diese Sätze im Einzelfall zusammensetzen und ändern, lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zum Thema: Beihilfebemessungssätze – Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte und Familie?.
3. Antragstellung: Beihilfe-App NRW vs. Papierantrag
Die Finanzverwaltung NRW bietet Ihnen mittlerweile sehr komfortable digitale Lösungswege, um Rechnungen einzureichen. Sie haben primär zwei Möglichkeiten:
Die Beihilfe NRW App (Empfohlen)
Mit der offiziellen App des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie Belege bequem mit dem Smartphone abfotografieren oder eRechnungen direkt digital empfangen und übermitteln.
Ihre Vorteile: Kürzere Bearbeitungszeiten, Einsparung von Portokosten und ein transparenter Bearbeitungsstatus direkt auf dem Handy.
Der klassische Papierantrag
Sollten Sie die App nicht nutzen wollen, steht Ihnen weiterhin der analoge Weg offen. Nutzen Sie das amtliche Antragsformular und senden Sie den Umschlag an die Zentrale Scanstelle in 32746 Detmold. Bitte klammern oder heften Sie Ihre Belege nicht, da dies den automatisierten Scanvorgang in Detmold stört.
4. Fristen und Mindestbeträge (§ 13 BVO NRW)
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, müssen Sie bei der Einreichung Ihrer Belege folgende gesetzliche Fristen zwingend beachten:
- Ausschlussfrist: Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen (z. B. Behandlungsdatum oder Kauf des Medikaments) beantragt wird. Verspätete Belege verfallen ersatzlos.
- Mindestbetrag (Antragsgrenze): Ein Beihilfeantrag wird in NRW grundsätzlich erst bearbeitet, wenn die eingereichten Rechnungen eine Summe von 200 Euro (Rechnungsbetrag, nicht Erstattungsbetrag) übersteigen.
- Ausnahme bei der Grenze: Werden die 200 Euro innerhalb von zehn Monaten nicht erreicht, dürfen Sie auch geringere Beträge einreichen, sofern die Rechnungen aus diesem Zeitraum stammen.
Kostendämpfungspauschale (KDP) – Abgeschafft!
Die ehemals umstrittene Kostendämpfungspauschale, bei der ein jährlicher Eigenanteil von der Beihilfe einbehalten wurde, ist in NRW mittlerweile vollständig abgeschafft. Sie müssen keinen pauschalen Abzug mehr befürchten.
5. Besonderheiten bei Heirat und Geburt
Für Beamtinnen und Beamte ergeben sich bei Familiengründungen wichtige beihilferechtliche Änderungen. Die Beihilfestelle NRW übernimmt Aufwendungen im Rahmen der Schwangerschaft, Entbindung und für Hebammenleistungen.
Zusätzlich gewährt das Land NRW eine Beihilfe zur Säuglings- und Kleinkinderausstattung (§ 11 BVO NRW) in Höhe von aktuell 170 Euro. Diese Summe wird bei rechtzeitiger Antragstellung pauschal ausgezahlt, sofern das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt ist.
Erfahren Sie alles im Detail, wie Sie Ihr Kind nach der Geburt in der privaten Krankenversicherung und Beihilfe optimal absichern, in unserem großen Ratgeber: Geburt eines Kindes – Beihilfe und PKV.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle NRW
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