Wichtige Informationen, Kontakt & Beihilfe-App zur Beihilfestelle Rheinland-Pfalz
Stand der letzten Aktualisierung: Juni 2026 – Fachlich geprüft und aktualisiert.
Inhaltsverzeichnis
1. Zuständigkeit: Das Landesamt für Finanzen (LfF) in Koblenz
In Rheinland-Pfalz wird die Beihilfe zentral über das Landesamt für Finanzen (LfF) mit Sitz in Koblenz abgewickelt. Rechtsgrundlage für die Gewährung von Beihilfen ist die Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RLP). Das LfF prüft Ihre Anträge, setzt die Beihilfebeträge fest und ordnet die Auszahlung an.
Beihilfe-Informations-Stelle (BIS) – Ihr direkter Kontakt
Für konkrete Rückfragen zu Ihrem Antrag oder allgemeinen Beihilfeangelegenheiten haben die Mitarbeiter der Beihilfe-Informations-Stelle (BIS) ein offenes Ohr für Sie. Sie erreichen die BIS unter folgenden Kontaktdaten:
- Telefon: 0261/4933-81000
- Telefax (nur für Beihilfe): 0261/4933-81500
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 09:00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
2. eBeihilfe Portal & Beihilfe-App Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine moderne und zeitsparende Möglichkeit der Antragsstellung über die Beihilfe-App RLP sowie das zugehörige Web-Portal. Mit diesen digitalen Lösungen können Sie Ihre Rechnungen, Rezepte und Verordnungen einfach per Smartphone oder Tablet fotografieren und übermitteln. Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung: eBeihilfe Portal / Beihilfe-App Rheinland-Pfalz
Vorteile der digitalen Einreichung:
- Sicherheit: Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.
- Transparenz: Bestätigungen über den Eingang Ihrer Belege erhalten Sie direkt auf Ihr Gerät.
3. Beihilfebemessungssätze in Rheinland-Pfalz
Die Höhe Ihrer Beihilfe richtet sich nach Ihrem persönlichen Status und Ihren familiären Verhältnissen. Die verbleibenden Restkosten müssen Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) absichern.
| Personengruppe | Beihilfebemessungssatz |
|---|---|
| Aktive Beamte (max. 1 berücksichtigungsfähiges Kind) | 50 % |
| Aktive Beamte (ab 2 berücksichtigungsfähigen Kindern) | 70 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Tiefergehende Details zur Berechnung finden Sie in unserem Ratgeber:
Beihilfebemessungssatz – Wie hoch ist die Beihilfe?
4. Antragsstellung, Formulare & Fristen
Für die Beantragung der Beihilfe in Rheinland-Pfalz gilt eine Frist von zwei Jahren. Das bedeutet konkret: Sie haben zwei Jahre ab Rechnungsdatum (bzw. dem Datum des Medikamentenkaufs) Zeit, um Ihre Belege bei der Beihilfestelle einzureichen. Wenn Sie diese Zweijahresfrist überschreiten, verfällt Ihr Anspruch auf Erstattung unwiderruflich.
Möchten Sie Ihren Antrag per Post stellen oder benötigen Sie weiterführende Informationen zur Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz? Sämtliche aktuellen Vordrucke und Merkblätter stellt das LfF zentral zur Verfügung:
Hinweis bei Familienzuwachs: Eine Geburt hat direkte Auswirkungen auf Ihre Beihilfe (z.B. Erhöhung auf 70 % ab dem zweiten Kind). Erfahren Sie hierzu mehr unter: Geburt eines Kindes und Beihilfe.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle Rheinland-Pfalz
Ihr fairer PKV-Vergleich
Die Auswahl der richtigen PKV unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden.
