Stand: März 2026 – Fachlich geprüft und aktualisiert
Beihilfestelle Saarland (PBeaKK): Adresse, App & Leistungen 2026
Inhaltsverzeichnis
Kontaktdaten, App PBeaKKDirekt und Service
Für saarländische Beamte ist die zentrale Anlaufstelle nun die Beihilfedienste Saarland der PBeaKK. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen auf dem Postweg ab sofort zwingend an das zentrale Scanzentrum in Stuttgart. Alternativ und besonders zeitsparend steht Ihnen die Smartphone-App zur Verfügung.
| Zuständigkeit | Adresse & Kontakt |
|---|---|
| Zentrale Postanschrift (für Anträge) |
Postbeamtenkrankenkasse Beihilfedienste Saarland 70644 Stuttgart |
| Telefonische Kundenberatung |
Telefon: 0711 9744 975 00 Fax: 0711 9744 975 01 E-Mail: saarland@beihilfedienste.de Website: saarland.beihilfedienste.de |
Tipp zur digitalen Einreichung: Wir empfehlen dringend die Nutzung der App PBeaKKDirekt. Damit können Sie Ihre Arztrechnungen bequem abfotografieren, portofrei einreichen und erhalten Ihre Erstattungsbescheide auf Wunsch direkt in Ihr digitales Postfach der App. Dies beschleunigt den gesamten Bearbeitungsprozess enorm!
Beihilfebemessungssätze im Saarland
Die Beihilfe deckt niemals 100 % der Gesundheitskosten. Der sogenannte Bemessungssatz regelt, wie viel Prozent der Beihilfedienst (bzw. das Land Saarland) für Sie übernimmt. Den restlichen prozentualen Anteil müssen Sie zwingend über eine private Krankenversicherung (PKV) absichern.
| Personengruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamte & Anwärter (kinderlos / max. 1 Kind) | 50 % |
| Beamte (ab 2 berücksichtigungsfähigen Kindern) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % |
Weitere ausführliche Informationen zu Ausnahmeregelungen bei Beurlaubung oder Elternzeit finden Sie in unserem Ratgeber Beihilfebemessungssätze – Wie hoch ist die Beihilfe?.
Wichtige Leistungen & Besonderheiten im Saarland
Die Saarländische Beihilfeverordnung enthält einige Fallstricke. Folgende Einschränkungen sollten Sie bei Ihren Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten zwingend beachten:
- Krankenhausleistungen (Wahlleistungen): Im Saarland werden Wahlleistungen, wie das Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung, nicht von der Beihilfe erstattet. Diese Kosten müssen Sie bei Bedarf komplett über den Beihilfeergänzungstarif Ihrer PKV absichern.
- Zahnbehandlung & Materialkosten: Material- und Laborkosten (M+L) bei einem Zahnersatz sind auch im Saarland oft stark in der Beihilfefähigkeit reglementiert. Bei teuren Behandlungen raten wir dazu, vorab einen Heil- und Kostenplan bei der PBeaKK zur Prüfung einzureichen.
- Heilpraktiker: Eine Behandlung beim Heilpraktiker ist nach saarländischem Beihilferecht in der Regel nicht erstattungsfähig.
- Geburt: Es gibt Zuschüsse für die Säuglingsausstattung und das Neugeborene hat oft Anspruch auf 80 % Beihilfe. Details hierzu finden Sie in unserem Beitrag Beihilfe bei der Geburt eines Kindes.
Beihilfeantrag: Fristen, Antragsgrenze & Bearbeitungsdauer
Damit Ihre Rechnungen problemlos vom Beihilfedienst der PBeaKK erstattet werden, müssen folgende Regeln beachtet werden:
- Die Antragsfrist: Ihr Beihilfeanspruch erlischt strikt, wenn Sie den Antrag (oder die Rechnungen in der App) nicht innerhalb von einem Jahr nach dem Rechnungsdatum oder Kaufdatum von Medikamenten einreichen.
- Die Antragsgrenze: Ein Antrag sollte erst gestellt werden, wenn die Aufwendungen insgesamt 200 Euro übersteigen. Wenn Sie diesen Betrag innerhalb von zehn Monaten nicht erreichen, können Sie die Rechnungen auch für einen geringeren Betrag einreichen.
- Zahlungsziel beachten: Reichen Sie Arztrechnungen direkt nach Erhalt per PBeaKKDirekt App ein. Das Geld ist in der Regel auf Ihrem Konto, bevor die Frist Ihres Arztes abgelaufen ist.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle Saarland
Für die verbleibenden Restkosten benötigen Sie zwingend eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV), die exakt auf die Beihilfeverordnung (BBVH) Ihres Bundeslandes abgestimmt ist. Nutzen Sie für einen ersten Überblick den kostenfreien und unverbindlichen Vergleich für Beamte und Anwärter.
Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.
