Beihilfestelle Schleswig-Holstein

Beihilfe Schleswig-Holstein 2026: Beihilfestelle, Bemessungssätze & Leistungen

Stand der letzten Aktualisierung: Juni 2026

Geprüft und aktualisiert. Hier finden Sie die wichtigsten Fakten & Termine zur Beihilfe in Schleswig-Holstein für das aktuelle Jahr.

1. Die Beihilfestelle: Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

Für Beamtinnen und Beamte, Lehramtsanwärter und Versorgungsempfänger in Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) in Kiel zuständig. Hier reichen Sie Ihre Beihilfeanträge ein und klären Leistungsfragen ab.

Kontaktdaten DLZP Kiel

  • Postanschrift: Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein, Postfach 14 12, 24013 Kiel
  • Hausanschrift: Gartenstraße 6, 24103 Kiel
  • E-Mail: poststelle@dlzp.landsh.de
  • Telefon: 0431 / 988-8800
  • Offizielle Webseite: DLZP Schleswig-Holstein

2. Beihilfebemessungssätze 2026 in Schleswig-Holstein

Der Beihilfebemessungssatz regelt, wie viel Prozent Ihrer krankheitsbedingten Kosten der Dienstherr (das Land Schleswig-Holstein) übernimmt. Die verbleibenden Restkosten müssen Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) absichern.

Für detaillierte Grundlagen lesen Sie auch unseren allgemeinen Ratgeber zum Thema Beihilfebemessungssätze.

Personengruppe Bemessungssatz (Beihilfe) Restkosten (PKV)
Aktive Beamtinnen und Beamte (kinderlos oder max. 1 Kind) 50 % 50 %
Aktive Beamtinnen und Beamte (2 oder mehr Kinder) 70 % 30 %
Beamtinnen und Beamte in Elternzeit (auch bei nur 1 Kind!) 70 % 30 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 % 30 %
Berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner* 70 % 30 %
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 % 20 %

*Hinweis für Ehe- und Lebenspartner: Ein Anspruch auf Beihilfe besteht in der Regel nur, wenn das Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) im Vorvorkalenderjahr die gesetzliche Grenze von 20.000 Euro nicht überstiegen hat.

3. Besonderheiten & Leistungen der Beihilfeverordnung SH (BhVO)

Die schleswig-holsteinische Beihilfeverordnung weicht in einigen Punkten von der Bundesbeihilfe ab. Das betrifft vor allem Zuzahlungen und erstattungsfähige Behandlungsmethoden.

Wichtige Änderung: Keine Heilpraktikerleistungen mehr!

Dies ist eine der gravierendsten Änderungen der letzten Zeit: Bereits seit dem 08.02.2025 übernimmt das Land Schleswig-Holstein keinerlei Kosten mehr für Heilpraktikerleistungen. Wenn Sie Wert auf Naturheilverfahren legen, müssen Sie diese Lücke unbedingt über einen leistungsstarken Beihilfeergänzungstarif in Ihrer PKV absichern, da Sie sonst auf 100 % der Kosten sitzen bleiben.

Kostendämpfungspauschale (KDP)

In Schleswig-Holstein gibt es weiterhin die Kostendämpfungspauschale – eine Art jährliche Eigenbeteiligung, die von Ihrer Beihilfeerstattung abgezogen wird. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe:

  • Bis Besoldungsgruppe A 9: Keine Kostendämpfungspauschale
  • Ab Besoldungsgruppe A 10 bis A 12: 140 Euro
  • Besoldungsgruppen A 13 bis A 15: 280 Euro
  • Besoldungsgruppe A 16, B 1, B 2: 420 Euro
  • Ab Besoldungsgruppe B 3: 560 Euro

Kinder, Waisen und Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Anwärter/Referendare) sind von der Kostendämpfungspauschale befreit. Ebenso gilt dies für Aufwendungen im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung oder bei der Geburt eines Kindes.

4. Antragsgrenze & Beihilfe-App

Damit Ihr Beihilfeantrag beim DLZP bearbeitet wird, müssen die gesammelten Rechnungen eine Summe von mindestens 100 Euro erreichen (Antragsgrenze). Wird dieser Betrag innerhalb von zehn Monaten nicht erreicht, können Sie den Antrag auch ab einer Summe von 15 Euro stellen.

Unser Tipp zur Einreichung: Nutzen Sie die offizielle Beihilfe-App des Landes Schleswig-Holstein. Darüber können Sie Rezepte, Arztrechnungen und Verordnungen einfach per Smartphone abfotografieren und sicher digital einreichen. Das erspart Ihnen Porto und beschleunigt die Auszahlung merklich.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfe Schleswig-Holstein

Wie erreiche ich die Beihilfestelle in Schleswig-Holstein am besten?

Die Beihilfestelle (Dienstleistungszentrum Personal – DLZP) erreichen Sie postalisch über das Postfach 14 12, 24013 Kiel oder per E-Mail an poststelle@dlzp.landsh.de. Für die Einreichung von Rechnungen empfehlen wir jedoch ausdrücklich die Nutzung der digitalen Beihilfe-App des Landes.

Erhöht sich mein Beihilfesatz bei der Geburt meines ersten Kindes?

Nein, nicht im aktiven Dienst. Bei einem Kind bleibt der Bemessungssatz für Beamtinnen und Beamte regulär bei 50 Prozent (Ausnahme: Sie befinden sich in Elternzeit). Erst ab der Berücksichtigung des zweiten Kindes erhöht sich Ihr persönlicher Beihilfesatz auf 70 Prozent.

Zahlt die Beihilfe in Schleswig-Holstein noch für den Heilpraktiker?

Nein. Das ist eine wichtige Änderung, die viele Beamte betrifft: Seit dem 08.02.2025 sind sämtliche Behandlungen durch Heilpraktiker in Schleswig-Holstein nicht mehr beihilfefähig. Um hohe Eigenkosten zu vermeiden, ist ein passender Beihilfeergänzungstarif in der PKV zwingend erforderlich.

Müssen Anwärter in Schleswig-Holstein eine Kostendämpfungspauschale zahlen?

Nein. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (z.B. Lehramtsanwärter und Referendare) sind von der Kostendämpfungspauschale vollständig befreit. Sie erhalten Ihre Erstattungen ohne diesen pauschalen Eigenanteil.

Für die verbleibenden Restkosten benötigen Sie zwingend eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV), die exakt auf die Beihilfeverordnung (BhVO) Ihres Bundeslandes abgestimmt ist. Nutzen Sie für einen ersten Überblick den kostenfreien und unverbindlichen Vergleich für Beamte und Anwärter.

Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.

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