Beihilfestelle Thüringen

Beihilfestelle Thüringen: Ratgeber, Leistungen & digitaler Antrag 2026

Stand der letzten Aktualisierung: Juni 2026 – Fachlich geprüft und aktualisiert.

1. Zuständigkeit: Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF)

Im Freistaat Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) als zentrale Beihilfefestsetzungsstelle für die Bearbeitung Ihrer Anträge zuständig. Wenn Sie Rechnungen von Ärzten, Zahnärzten oder Apotheken erhalten, reichen Sie diese beim TLF ein, um den tariflichen Erstattungsbetrag ausgezahlt zu bekommen.

Rechtliche Grundlage für alle Entscheidungen ist die Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV). Es ist empfehlenswert, alle Belege zunächst zu sammeln und erst dann einen Antrag zu stellen, wenn ein gewisser Rechnungsbetrag erreicht ist (meist 200 Euro, es sei denn, die Einreichungsfrist droht abzulaufen).

2. Beihilfe-Online (ThAVEL) – Der digitale Antrag ohne App

Viele junge Beamte und Referendare suchen nach einer nativen Beihilfe-App für ihr Smartphone. Wichtig: Für Thüringen gibt es aktuell keine eigene, native Beihilfe-App im App Store oder Google Play Store.

Tipp: Das ThAVEL-Portal nutzen

Anstelle einer App können Beamte und Landesbedienstete ihre Beihilfeanträge und Arztrechnungen bequem digital über das Portal Beihilfe-Online (ThAVEL) einreichen. Dieses Portal ist für Mobilgeräte optimiert, sodass Sie Ihre Belege auch über den Browser Ihres Smartphones fotografieren und hochladen können. Weitere Informationen zur Einrichtung finden Sie direkt auf den Seiten des Thüringer Landesamtes für Finanzen.

3. Beihilfebemessungssätze in Thüringen

Der Beihilfebemessungssatz bestimmt, wie viel Prozent Ihrer Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt. Die restlichen Kosten können Sie über eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) absichern oder Sie wählen die GKV mit pauschaler Beihilfe, welche bei niedriger Besoldungsstufe oder Ablehnungsdiagnosen besser geeignet sein kann. Ausführliche Informationen finden Sie unter pauschale vs. individuelle Beihilfe

Die Sätze im Freistaat Thüringen verteilen sich im Jahr 2026 im Regelfall wie folgt:

Personengruppe Bemessungssatz in %
Aktive Beamte, Anwärter & Referendare (max. 1 Kind) 50 %
Aktive Beamte mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten (Einkommensgrenze beachten!) 70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 %

4. Leistungen, Fristen & Wichtige Hinweise

Die Beihilfe umfasst einen Großteil der medizinisch notwendigen Behandlungen. Darunter fallen ambulante und stationäre Arztbesuche, zahnärztliche Behandlungen, Medikamente, Heilmittel (wie Physiotherapie) sowie Hilfsmittel (wie Brillen, in einem begrenzten Rahmen gemäß § 22 ThürBhV). Auch Ereignisse der Familienplanung sind abgedeckt. Informieren Sie sich hierzu auf unserer Detailseite zur Geburt eines Kindes.

Wichtige Antragsfrist!

Bitte beachten Sie zwingend die Fristen für die Einreichung von Belegen! In Thüringen müssen Aufwendungen innerhalb eines Jahres nach Entstehen (Datum der Rechnung oder des Kaufbelegs) beantragt werden. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf die Beihilfe für diese spezifische Rechnung komplett.

Für den Erstantrag benötigen Sie den sogenannten „Langantrag“, um alle familiären und versicherungstechnischen Grunddaten beim TLF zu erfassen. Bei späteren Einreichungen ohne große persönliche Veränderungen genügt in der Regel der „Kurzantrag“. Über das digitale Portal ThAVEL werden diese Schritte deutlich vereinfacht.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfestelle Thüringen

Gibt es eine Beihilfe-App für Beamte in Thüringen?

Nein, es gibt keine native Beihilfe-App für iOS oder Android vom Land Thüringen. Stattdessen nutzen Sie bitte das mobilfreundliche Web-Portal Beihilfe-Online (ThAVEL). Über Ihren Smartphone-Browser können Sie sich einloggen, Belege abfotografieren und digital an das TLF übermitteln.

Wie hoch ist der Bemessungssatz für mich als Referendar in Thüringen?

Als Lehramtsanwärter (Referendar) oder lediger Beamter ohne bzw. mit maximal einem Kind liegt Ihr Beihilfebemessungssatz bei 50 %. Für die verbleibenden 50 % der Behandlungskosten müssen Sie eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen, die diesen Anteil abdeckt.

Bis wann muss ich meine Arztrechnungen einreichen?

Die Antragsfrist in Thüringen beträgt ein Jahr. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung oder, bei Medikamenten, mit dem Kaufdatum des Rezepts. Reichen Sie die Belege später ein, verfällt Ihr Anspruch auf Beihilfe für diese konkreten Kosten komplett.

Für die verbleibenden Restkosten benötigen Sie zwingend eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV), die exakt auf die Beihilfeverordnung (BBVH) Ihres Bundeslandes abgestimmt ist. Nutzen Sie für einen ersten Überblick den kostenfreien und unverbindlichen Vergleich für Beamte und Anwärter.
Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.

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