Teilzeitreferendariat in Bremen:
Voraussetzungen, Gehalt & Beihilfe
Das Lehramtsreferendariat gilt bundesweit als eine der intensivsten Ausbildungsphasen. Wenn Sie gleichzeitig familiäre Verantwortung tragen, kann die reguläre Vollzeit-Ausbildung schnell zur Zerreißprobe werden. Glücklicherweise bietet das Land Bremen mit der aktualisierten Verordnung über den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter (Stand 2024/2026) klare Regelungen für ein Teilzeitreferendariat. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie sich Ihre Ausbildungszeit verlängert und worauf Sie bei Beihilfe und Krankenversicherung zwingend achten müssen.
Quick-Check: Teilzeitreferendariat in Bremen (2026)
- Gesetzliche Voraussetzungen: Tatsächliche Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege eines nachweislich pflegebedürftigen Angehörigen (§ 4a).
- Dauer & Organisation: Die Ausbildung verlängert sich (häufig von 18 auf 24 Monate). Reduziert wird meist nur der eigenverantwortliche Unterricht, die Seminarzeiten bleiben oft unangetastet.
- Besoldung: Ihre Anwärterbezüge werden prozentual zu Ihrer Arbeitszeit gekürzt.
- Krankenversicherung: Bremen bietet die Wahl zwischen GKV (pauschale Beihilfe) und PKV (individuelle Beihilfe). Der Beihilfeanspruch bleibt bestehen!
- Antragsfrist: Ein Antrag ist laut Verordnung in der Regel bis zum Ende des ersten Ausbildungshalbjahres möglich.
Inhaltsverzeichnis
1. Voraussetzungen: Wer darf in Bremen in Teilzeit gehen?
Im Land Bremen absolvieren Sie das Referendariat (Vorbereitungsdienst) am Landesinstitut für Schule (LIS) und Ihrer zugewiesenen Ausbildungsschule. Sie werden dazu unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (BaW) ernannt.
Gemäß § 4a der aktuellen Verordnung über den Vorbereitungsdienst benötigen Sie zwingende persönliche Verpflichtungen. Das Teilzeitreferendariat wird bewilligt, wenn Sie:
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreuen oder
- einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen.
- Ebenso können schwerwiegende eigene gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Schwerbehinderung) nach Prüfung eine Reduzierung begründen.
2. Dauer und organisatorische Tücken
Der reguläre Vorbereitungsdienst dauert in Bremen 18 Monate. Wenn Sie sich für die Teilzeit entscheiden, verlängert sich Ihre Ausbildung entsprechend – in der Praxis bedeutet das meist eine Ausdehnung auf 24 Monate. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie die rechtlich vorgeschriebenen Ausbildungsstunden in Gänze erbringen und Ihr Zweites Staatsexamen bundesweit voll anerkannt wird.
Experten-Tipp: Vorsicht bei den Seminarzeiten!
Verwechseln Sie das Teilzeitreferendariat bitte nicht mit einem klassischen „Halbtagsjob“. Die Reduzierung der Stunden bezieht sich fast ausschließlich auf Ihren Ausbildungsunterricht an der Schule. Die verpflichtenden Fach- und Hauptseminare am LIS müssen Sie oftmals weiterhin vollständig besuchen. Planen Sie Ihre Kinderbetreuung für die Seminartage daher äußerst gewissenhaft!
3. Besoldung: Was bleibt am Monatsende?
Die gewonnene Zeit für Ihre Familie spüren Sie auf dem Gehaltszettel. Die sogenannten Anwärterbezüge werden anteilig zu Ihrer genehmigten Arbeitszeit gekürzt (z. B. auf 75 %). Bremen passt die Gehälter für Lehrkräfte aktuell schrittweise an, sodass auch angehende Grundschullehrkräfte mittelfristig A 13 erreichen sollen.
| Besoldungsgruppe (Bremen) | Grundbetrag Vollzeit (2026) | Bei 75 % Teilzeit (ca. Brutto) |
|---|---|---|
| A 12 (häufig noch Grundschule) | ca. 1.659 € | ca. 1.244 € |
| A 13 (Gymnasium/Oberschule) | ca. 1.692 € | ca. 1.269 € |
Hinweis: Sämtliche Beträge sind gerundete Brutto-Richtwerte. Hinzu kommen eventuelle Familienzuschläge (Stufe 1 für Verheiratete, Stufe 2 für Kinder), die je nach persönlicher Konstellation oft vollständig oder nur teilweise gekürzt gezahlt werden. Das staatliche Kindergeld bleibt selbstverständlich zu 100 % erhalten.
4. Krankenversicherung & Beihilfe (Die Kostenfalle)
Die mit Abstand wichtigsten Entscheidungen im Referendariat treffen Sie bei der Krankenversicherung. Die gute Nachricht vorweg: Ihr Anspruch auf Beihilfe bleibt im Teilzeit-Referendariat vollständig bestehen!
Bremer Besonderheit: Die Wahlfreiheit
Bremen bietet Ihnen die Wahl zwischen zwei Systemen. Beachten Sie, dass diese Entscheidung unwiderruflich ist:
- Das Hamburger Modell (Pauschale Beihilfe): Sie bleiben freiwillig gesetzlich versichert (GKV). Der Dienstherr übernimmt pauschal etwa die Hälfte Ihres Krankenkassenbeitrags.
- Die Individuelle Beihilfe & PKV: Der klassische Beamtenweg. Bremen erstattet Ihnen als Beihilfe 50 % Ihrer Krankheitskosten. Haben Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, steigt der Beihilfesatz sogar auf 70 %. Die restlichen Kosten decken Sie über eine Private Krankenversicherung (PKV) ab. Wenn Sie sich für die PKV entscheiden, profitieren Sie während des Referendariats von sehr günstigen Anwärtertarifen.
Sie sollten aber genau prüfen welche Variante für Ihre persönliche Situation am günstigsten ist und
umfangeiche Tarifvergleiche durchführen.
Vergessen Sie die Einkommenssicherung nicht!
Wer Familie hat, trägt Verantwortung. Ein Ausfall durch Krankheit oder psychische Überlastung kann finanziell ruinös enden. Schützen Sie Ihr Einkommen frühzeitig und achten Sie bei Beratungen zwingend auf eine leistungsstarke Dienstunfähigkeitsklausel in den Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Teilzeitreferendariat in Bremen
Setzen Sie auf echte Fachexpertise: Die Spezialisten von Info-Beihilfe prüfen Ihre Situation und erstellen einen maßgeschneiderten Tarifvergleich. Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.
